KSK-sozialversichert: freiberuflich aber staatlich unterstützt

Peter UmlaufWer für content.de schreibt, führt damit automatisch Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) ab (siehe content.de und die Künstlersozialkasse). Für uns Autoren steckt darin die Chance einer preiswerten sozialen Absicherung; die Aufnahme in die KSK kostet allerdings etwas Zeit und Mühe. Doch jeder Freiberufler, der mindestens 3900,- Euro jährlich mit künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit verdient, erfüllt die Voraussetzung für eine Aufnahme. Der Autor dieses Artikels ist inzwischen 61, verbrachte als gelernter Deutsch- und Sportlehrer für das Gymnasium den größten Teil seines Berufslebens als Zeitungsredakteur (23 Jahre). Vor der Festanstellung bei einer Lokalzeitung war ich 1988/89 als freier Mitarbeiter über die KSK versichert – und bin es als content.de-Autor wieder.

Welches Modell steckt hinter der Künstlersozialkasse?

Die KSK gibt es seit 1983. Sie sorgt dafür, dass freiberuflich tätige Künstler und Publizisten den Schutz einer Sozialversicherung genießen. Dennoch zahlen wir content.de-Autoren nur die Hälfte der Beiträge  zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die andere Hälfte stammt zu 30 Prozent von den Unternehmen, die künstlerische und publizistische Arbeit verwerten: Das ist der Teil, den content.de für uns abführt. Die restlichen 20 Prozent deckt ein Bundeszuschuss. Die freie Wahl der Krankenkasse – sie führt auch die Beiträge für die Pflegeversicherung ab – ist damit in keiner Weise eingeschränkt. Wer, wie ich,  schon seit Jahrzehnten mit seiner gesetzlichen Krankenkasse sehr zufrieden ist, bleibt ihr auch KSK-versichert treu. Ebenso gehen meine Beiträge zur staatlichen Altersvorsorge wie schon seit über 30 Jahren unverändert an die Deutsche Rentenversicherung: Ich war den weitaus größten Teil der Erwerbstätigkeitsphase angestellter Arbeitnehmer. Die KSK ist keine eigene Versicherung. Sie zieht lediglich die auf der Grundlage des erzielten Einkommens berechneten Beiträge ein und führt sie an Kranken-, Pflege- und Rentenversicherer ab. Die Verwaltungskosten der KSK trägt übrigens ebenfalls der Bund. Die von uns entrichteten Beiträge fließen wirklich zu 100 Prozent in die eigene soziale Vorsorge.

Wie kommen wir als content.de Autoren in diese Absicherung?

Sitz der KSK ist Wilhelmshaven. Alles, was mit ihr zu regeln ist, läuft über das Internet, über die netten Mitarbeiter der telefonischen Beratungsmöglichkeit oder über Briefpost. Die Antragsformulare für content.de-Autoren befinden sich auf der KSK-Website (Adresse am Schluss dieses Artikels). Sie lassen sich auch am Computer ausfüllen, müssen dann für die Antragsstellung allerdings ausgedruckt und per Briefpost nach Wilhelmshaven gehen. Etwa zwei Stunden dauert es für Content.de-Autoren, das achtseitige Antragsformular für die KSK auszufüllen. Bereitliegen dafür sollten Sozialversicherungsnummer sowie die zentralen Anschriften der eigenen Kranken- und Rentenversicherer. Möglicherweise kommen im Zuge des Antragsverfahrens Rückfragen von Kranken- oder Rentenversicherung. Darauf sollten wir zumindest telefonisch oder per E-Mail kurz reagieren. Die KSK regelt jedoch alles Notwendige mit den Trägern der Sozialversicherungen, wenn ihr die Antragsunterlagen von uns vorliegen.

Wem steht dieses Angebot zur Verfügung?

Wichtig für content.de-Autoren ist bei der Antragstellung vor allem die Seite mit den Angaben zur selbstständigen, publizistischen oder künstlerischen Tätigkeit. content.de-Autoren finden ihre Felder im Bereich “Wort” unter Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, wissenschaftlicher Autor oder auch Kritiker und Journalist/Redakteur. Neben dem reinen Ankreuzen von vorgegebenen Antworten besteht die Möglichkeit eigener Angaben. Ich schrieb zur Art der Tätigkeit: “Texter/Autor für das Internetportal content.de, z. B. suchmaschinenoptimierte Texte“. Für meine Anmeldung lag mir eine Bescheinigung von content.de vor, dass ich seit 2013 für diese Plattform arbeite. Dazu fügte ich Einkommensnachweise, die jeweils 325,- Euro monatlich überstiegen. Bei zwölf Monaten ist dann die Mindestgrenze von 3900,- Euro jährlich für eine KSK-Mitgliedschaft erreicht. Diese Einkommensnachweise waren die Monatsabrechnungen von content.de sowie Belege anderer Auftraggeber. Für sie erledige ich außerhalb dieser Plattform weitere KSK-akzeptable Arbeiten. Dennoch erfuhr mein Antrag zunächst eine Ablehnung: Weil ich ihn im Laufe eines Jahres gestellt hatte, erreichte ich nicht die erforderliche Einkommenshöhe von 3900,- Euro im Kalenderjahr. In meinem Widerspruch wies ich auf die monatlichen Einkünfte von mehr als 325,- Euro hin – und wurde aufgenommen. Dass ich vor 25 Jahren schon KSK-Mitglied war, wurde nachgefragt- spielte aber für die Aufnahme keine Rolle. Beide sehr unterschiedlichen Tätigkeiten (freier Zeitungsmitarbeiter und content.de-Autor) erfüllen die Kriterien der KSK.

Wie fallen die persönlichen Erfahrungen aus?

Ich selbst kann nur von positiven Erfahrungen mit der KSK berichten. Kennengelernt hatte ich die KSK 1988 über meine damalige Lebensgefährtin. Sie war Ballettlehrerin und sogar alleinige Inhaberin einer privaten Ballettschule. Dennoch konnte sie sich über die KSK sozialversichern – genauso, wie ich als  freier Mitarbeiter einer Lokalzeitung. Wer bei der KSK Mitglied ist, bekommt gegen Ende jedes Jahres eine Aufforderung, die voraussichtlichen Einkünfte des kommenden Jahres anzugeben. Sie bilden die Grundlage für die Beitragshöhe. Es empfiehlt sich, ehrliche Angaben zu machen: Die KSK überprüft sie stichprobenartig. Wer schummelt, muss Abgaben nachzahlen, verliert bei schweren Verstößen möglicherweise den Versicherungsschutz und bekommt im Extremfall noch eine Anzeige wegen Betrugs.

Wo geht es zur KSK?

Informativ, übersichtlich, mit praktischen Hinweisen, Hintergrundwissen und Antragsformularen für Unternehmer sowie Künstler und Publizisten gleichermaßen ist die KSK-Internetseite gestaltet:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/

 

Dieser Text wurde von unserem Autor Peter Umlauf erstellt. Er ist inzwischen ein zertifizierter 4*+ Autor und seit April 2013 auf content.de unter dem Nickname Jazzer tätig.

 

3 thoughts on “KSK-sozialversichert: freiberuflich aber staatlich unterstützt

  • 28. Dezember 2015 at 00:24
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    Eine günstige Möglichkeit (auch bei niedrigem Einkommen), sozialversichert zu sein! Die regulären Beiträge für Selbstständige, z.B. für die gesetzliche Krankenversicherung, beinhalten einen Mindestsatz der bei über 300,- Euro monatlich liegt. Somit ist die KSK ideal für Menschen aus dem künstlerischen Umfeld. Ich selbst war viele Jahre dort versichert.

  • 24. November 2015 at 15:58
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    Wir haben von einer Autorin noch den Hinweis bekommen, dass seit einiger Zeit der Verdienst in den ersten drei Jahren teilweise auch unter der angesprochenen Grenze von 3.900 Euro liegen darf. Auch später bleibt bei gelegentlichen Unterschreitungen (zweimal innerhalb eines 6 Jahreszeitraumes) die Versicherung erhalten.

  • 23. November 2015 at 18:05
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    Hallo ihr Lieben!
    Kennt sich da jemand auch für Österreich aus? Hier gibt es ja auch so eine Art KSK, doch wesentlich andere Kriterien! Wäre toll, wenn da je jemand Erfahrungen dazu hat 😉

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