Abmahnfallen in Texten

„Was sind 2.000 Anwälte auf dem Grund des Meeres? – Ein guter Anfang!“ Dieser alte Gag ist auch bei vielen Webseitenbetreibern beliebt, denn viele von ihnen haben schon einmal eine Abmahnung erhalten. Vielfach handelt es sich dabei um Massenabmahnungen wegen einer fehlenden Information im Impressum oder nicht zeitnah aktualisierten Formulierung in einer Widerrufsbelehrung. Ärgerlich und vermeidbar. Interessanter sind da schon die individuellen Abmahnungen aufgrund der Verletzung von Urheber- oder Markenrechten. Fallstricke lauern überall, auch in Texten, die auf der Webseite landen. Wir haben daher – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und BGH-sichere Auslegung – einige Punkte aufgeführt, die Autoren, Auftraggeber und Webseitenbetreiber immer im Hinterkopf haben sollten.

Superlative und Synonyme

Um einen Artikel verkaufsfördernd zu beschreiben, sollte man dem Leser die herausragenden Eigenschaften schmackhaft machen. Aber Vorsicht bei der Verwendung von Superlativen. Die „leiseste Waschmaschine“ ist möglicherweise gar nicht das leiseste Modell auf dem Markt, oder nur zum Zeitpunkt der Texterstellung. Hat ein Mitbewerber ein Modell im Programm, das ein paar Dezibel-Nachkommastellen leiser ist, lässt die Abmahnung nicht lange auf sich warten, denn hier wird zum Nachteil der Mitbewerber mit einer unwahren Aussage geworben.

Oft wünschen sich Auftraggeber, dass Autoren Synonyme von Keywords in den Text einstreuen. Dumm nur, dass das, was sprachlich ein Synonym ist, technisch etwas ganz anderes sein kann. Teilweise ist das sogar je nach Branche oder Produktgruppe unterschiedlich. Bei Uhren z. B. stehen die Begriffe wasserdicht, wasserfest, wasserabweisend und spritzwassergeschützt für unterschiedliche Produktgüteklassen, die dann auch relevant für Garantiefälle sind. Ob man eine Uhr nur beim Händewaschen tragen, mit ihr einen Kopfsprung in den Pool wagen oder sie auch beim Duschen tragen kann, hängt schon von winzigen Formulierungsfeinheiten ab.

Preise und Artikeleigenschaften

Neben Artikeleigenschaften gehören auch Preise zu den Dingen, mit denen man in Texten vorsichtig sein sollte. Gewöhnlich bleibt eine Produktbeschreibung längere Zeit bestehen, Preise und ggf. Artikeldaten und Varianten können sich ändern.

Daher ist es nicht ratsam, konkrete Preisangaben wie „ab 199 Euro“ im Text zu erwähnen. Gar nicht sollten aus den eben erwähnten Gründen Formulierungen wie „günstigster Anbieter“ verwendet werden. Wenn es unbedingt sein muss, dann nur mit einer zusätzlichen Angabe wie „Stand 07/2016“.

Wie Preise anzugeben sind, ist in Deutschland in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Darin wird z. B. festgelegt, welche zusätzlichen Angaben wie Steuern, Versandkosten etc. zu erwähnen sind. Hier wird auch geregelt, dass Preise immer auf Basis einer vergleichbaren Einheit angegeben werden, z. B. der bekannte Preis pro Liter.

Daneben gibt es noch zahlreiche andere Verordnungen, die regeln, wie man „im Umfeld eines Verkaufs“ über bestimmte Dinge reden bzw. schreiben darf oder muss. Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) regelt beispielsweise, welche Angaben zum Verbrauch in einem Verkaufstext für PKW wie unterzubringen sind. Viel Spaß beim Lesen!

Health Claim Verordnung

Die Health Claim Verordnung ist eine weitere Vorschrift, die ganz genau regelt, welche Formulierungen bei bestimmten Texten verwendet werden dürfen. Sie kommt bei Produkten zum Einsatz, die der Gesundheit dienen sollen. Die Verbraucher sollen diesbezüglich besonders geschützt werden, denn es geht hier nicht nur ums Geld, sondern im Ernstfall um die Gesundheit des Anwenders. Dass Vitamin C das Immunsystem stärkt und vor Erkältungen schützt, erzählen wir unseren Kindern, wenn wir sie dazu bringen wollen, Obst zu essen. Ob man das in einer Produktbeschreibung auch so formulieren dürfte, steht auf einem ganz anderen Blatt, bzw. in der Health Claim Verordnung. Mit der Health Claim Verordnung haben wir uns bereits in einem separatem Blogbeitrag ausführlich beschäftigt. Wer Texte in diesem Bereich schreibt oder beauftragt, sollte dort unbedingt einmal nachlesen. Aktuell gilt die Health Claim Verordnung übrigens nur für innerlich angewendete Produkt. Eine Creme fällt demnach aktuell nicht darunter. Trotzdem sollten auch Texte für äußerlich angewendete Produkt Health Claim konform verfasst werden, denn über kurz oder lang dürfte die Verordnung auch für diese Produkte gelten. Hat man das nicht berücksichtigt, stehen wohlmöglich plötzlich zahlreiche abmahnfähige Texte auf der Webseite.

Testergebnisse

Ein gutes Testergebnis ist immer ein gutes Verkaufsargument. Aus diesem Grund wird gerne mit Testergebnissen geworben. Daher wachen die Testinstitute mit Argusaugen über die korrekte Erwähnung solcher Testergebnisse. Erfahrungsgemäß scannen sie das Web nach Erwähnungen ihres Markennamens ab und mahnen bei missbräuchlichen Verwendungen Webseitenbetreiber konsequent ab. Wird ein Testergebnis erwähnt, muss unbedingt angegeben werden, von wann und woher das Testergebnis stammt, z. B. „Stiftung Warentest, Ausgabe 07/2016 – E-Bike-Test“.

Ganz wichtig ist außerdem die Prüfung, ob in dem Test tatsächlich das betextete Produkt getestet wurde, oder z. B. ein Vorgängermodell oder eine Produktvariante. Auf keinen Fall darf man sich mit den Testergebnissen einer Produktvariante oder anderen Produktversion schmücken. Als Autor sollte man sich nicht auf Sekundärquellen verlassen. Nur weil eine andere Webseite schreibt „das Produkt erhielt Bestnoten von der Redaktion Ökotest“, muss das nicht stimmen. In solchen Fällen lieber bei dem entsprechenden Testinstitut direkt nachforschen und die Information absichern.

Markennamen und Deonyme

Verwendet man Markennamen in seinem Online Content, muss sichergestellt sein, dass die Verwendung auch berechtigt ist, und man sich nicht nur unberechtigt im Glanz des geschützten Markennamens sonnen will. Solche Fallen sind oft schwer zu erkennen. Ein Beispiel: Heidi Klum hat sich auf einem der zahlreichen roten Teppiche dieser Welt in einem Kleid des Designers Elie Saab ablichten lassen. Die Aussage: „Heidi Klum ist Kundin des Designers Elie Saab“ ist demnach erstmal nicht falsch oder abmahnwürdig. In einem bestimmten Umfeld kann es aber problematisch werden.

Schließlich hat Heidi Klum jahrelang hart daran gearbeitet, ihren Namen zu einer Marke zu machen, unter deren Namen unter anderem auch ein Parfüm vertrieben wird. Wenn nun der Designer Elie Saab ebenfalls anfängt ein eigenes Parfüm zu vertreiben, sollte man es tunlichst vermeiden, in einer Produktbeschreibung zu diesem Parfüm die Tatsache, dass Heidi schon mal eins seiner Kleider getragen hat, zu erwähnen. Tut man es trotzdem, muss man mit einer Abmahnung rechnen, denn Heidi sieht das als unautorisierte Verwendung ihres Markennamens zur Bewerbung eines Parfüms an.

Markennamen sind an vielen Stellen in den täglichen Sprachgebrauch eingedrungen. Der Fachbegriff hierfür lautet Deonyme. Fön, Kärcher, Tempo, Tesa, o.b., Aspirin und Edding sind nur einige der bekannteren Beispiele. Verwendet man Deonyme in einer Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibung, muss man aufpassen, ob der Kunde auch wirklich das erwähnte Produkt des Originalerstellers verwendet oder nur ein ähnliches Produkt, z. B. wenn die Gebäudereinigungsfirma verspricht „Wir kärchern Ihre Einfahrt und fönen sie anschließend trocken.

Urheberrecht

Normalerweise müsste die Erwähnung der Urheberechtsverletzung in so einem Blogbeitrag überflüssig sein. Da es aber immer wieder den einen oder anderen neuen Auftraggeber oder Autor gibt, der sich diesbezüglich noch keine tiefergehenden Gedanken gemacht hat, seien folgende Punkte der Vollständigkeit halber erwähnt:

Nicht nur die Wortwahl eines Textes ist urheberrechtlich geschützt, sondern auch sein Aufbau und seine Argumentationskette. Der Auftrag „Dieser Text da gefällt mir, schreib den mal so um, bis Copyscape das nicht mehr als Duplikat erkennt“, treibt den Autor geradezu in eine Urheberrechtsverletzung. So ist beispielsweise eine außergewöhnliche Einleitung zu einem Text über ein dröges Thema durchaus als urheberrechtlich schützenswerte Leistung anzusehen.

Eine gewisse Schöpfungshöhe muss allerdings erreicht sein. Gerade bei Produktbeschreibungen und Anleitungen wird diese von Gerichten oft versagt. Bei Sachverhalten wie einer Anleitung zum Thema „Starthilfe bei PKW leisten“, wäre eine Änderung der Reihenfolge oder das Weglassen bzw. Hinzufügen von Schritten fatal. Hier würde dem Aufzählen und Ausformulieren der einzelnen Schritte sicherlich nicht die notwendige Schöpfungshöhe, die für einen Urheberrechtsschutz erforderlich ist, zugebilligt werden.

Zitate

Viele Texte auf Webseiten schmücken sich gerne mit Zitaten berühmter Leute. Das klingt gut und macht einen belesenen Eindruck. Anführungszeichen drum, Urheber genannt, muss reichen – tut es nicht. Gerade Zitate, die sprachlich offensichtlich eine kunstvolle Schöpfung sind, genießen einen besonderen Schutz. Daher sind besonders die Erben von Karl Valentin, Heinz Erhardt und Erich Kästner bekannt für Ihre kostenpflichtigen Abmahnungen. Wer nicht gerade eine wissenschaftliche Abhandlung über Witze im Nachkriegsdeutschland schreibt, sollte ohne eine vorliegende Lizenz nicht auf die Idee kommen, seine Texte mit einem Heinz Erhardt Zitat anzureichern.

Wo landet der schwarze Peter?

Wenn sie denn kommt, dann landet die Abmahnung zunächst beim Webseitenbetreiber. Der ärgert sich erstmal und sucht sich oft einen Sündenbock. Der Autor steht da zuerst im Visier. Dabei muss der Webseitenbetreiber sich als Auftraggeber auch ein paar Fragen gefallen lassen. Zuerst einmal ist er derjenige, der – wie es unter Juristen so schön heißt – den Text „in Gefahr gebracht hat“ und damit auch eine Verantwortung für den Text hat. In den meisten Fällen ist er der Experte zu dem Thema. Als Autohändler muss er z. B. wissen, welche Verbrauchsangaben zwingend wie zu erwähnen sind. Als Betreiber eines Webseitenportals mit dem Begriff „Testsieger“ in der URL, müssen ihm die die Anforderungen der Testinstitute bekannt sein. In diesem Fall muss er deutlich sensibilisierter für die Problematik der Erwähnung von Testergebnissen sein als der Autor. Achtet er nicht darauf, ist ihm eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht vorzuwerfen.

Ggf. hat er die abgemahnten Textpassagen durch sein Briefing sogar selber verursacht, indem er den Texter aufgefordert hat, Testergebnisse zu erwähnen oder ihm falsche Artikeldaten oder andere Vorgaben geliefert hat.

Auch das Verhältnis von Auftragswert zu Abmahnkosten muss in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Bei einem für 10 Euro eingekauften Text würde es vermutlich als unverhältnismäßig angesehen, wenn versucht wird 2.000,- Euro Abmahnkosten auf den Autor abzuwälzen. Hier würde man vom Webseitenbetreiber sicher erwarten, dass er bei einem so günstigen Einkauf verpflichtet ist, den Text vor der Ingefahrbringung nochmals zu prüfen. Anders sieht es hingegen aus, wenn sich der Autor im Vorfeld als „Spezialist“ zu einem Thema anbietet und einen entsprechend teuren Text für beispielsweise 150,- Euro liefert. In diesem Fall könnte man eher annehmen, dass sich der Webseitenbetreiber auf einen Experten verlassen können muss.

Grundsätzlich werden im Streitfall immer folgende Fragen gestellt werden: „Wer hätte es wissen müssen?“ und „Was hätte man in der jeweiligen Konstellation vom Vertragspartner erwarten können und müssen?“Was wurde durch die Aufgabenstellung verursacht?” .

Pauschale Aussagen, wer denn nun haften muss, können hier nicht getroffen werden. Wer die „Schuld“ an einer Abmahnung hat, hängt von vielen Faktoren ab, von denen zahlreiche in den Händen der Webseitenbetreiber und Auftraggeber liegen. Als Autor sollte man all diese Aspekte trotzdem im Hinterkopf haben und Auftraggeber gegebenenfalls auf mögliche Probleme hinweisen, frei nach dem Motto: Wer schreibt, der bleibt!“

Bildnachweis: Gina Sanders@fotolia.com

5 thoughts on “Abmahnfallen in Texten

  • 25. Juli 2016 at 20:33
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    Lieber Carsten K.,

    erst einmal Danke dafür, dass Sie sich mit meinen Gedanken so ausführlich auseinandersetzen und viel Erfolg auf dem weiteren Weg zu den beiden juristischen Staatsexamina. Sie fordern mich zu Widerspruch und Zustimmung gleichermaßen heraus.

    Wir sind uns einig darüber, dass geistiges Eigentum schützenswert ist und das Aussagen wie “die leiseste Was auch immer” scharf überprüft und verboten gehören, wenn sie nicht stimmen. Ich selbst mache in meinem Lebensalltag übrigens nur gute Erfahrungen mit Juristen: Bei einem Ehepaar in unserer Wohneigentümer-Gemeinschaft sind beide Staatsanwälte und in meinem Fitness-Studio – mehr in der Sauna – komme ich regelmäßig mit einem Paar ins Gespräch, die beide Richter sind. Und den Rechtsanwalt, der mir eine Menge Kohle rausverhandelt hat, als ich vor einigen Jahren bei meinem langjährigen Arbeitgeber rausgeekelt wurde, behalte ich ebenfalls den Rest meines Lebens in bester Erinnerung. Ja, ich weiß auch, dass an die 90 oder 95 oder von mir aus auch 99 Prozent der Beamten und Öffentlich Bediensteten ihren Job hervorragend machen. Meine Kritik richtet sich an die restlichen ein bis zehn Prozent, die auf Kosten des Steuerzahlers als “Parteisoldaten” in Lohn und Brot gebracht werden. Diese Leute sind so schlecht, dass sie noch nicht einmal Versicherungen und Gebrauchtwagen verkaufen oder ein Bier zapfen könnten. Und die besetzen in der Regel Spitzenpostionen und bringen ganze Verwaltungen in Verruf, obwohl 90 bis 99 Prozent der dort Tätigen ihren Job vernünftig machen.

    Damit komme ich zu weiteren “Einsprüchen, euer Ehren”. Meine Kritik war weniger juristisch sondern mehr politisch. Dahinter steht zum einem die Erfahrung eines Menschen, der seit mittlerweile 33 Jahren Mitglied einer in Landtagen und Bundestag vertretenen Partei des demokratischen Spektrums ist und da schon einiges an ehrenamtlicher Arbeit geleistet hat – mal mehr, mal weniger. Da blickt man hinter die Kulissen und erfährt, was nicht in der Zeitung steht.

    Da wird zum Beispiel jemand Dezernent der Verwaltung einer Stadt mit mehreren hundertausend Einwohnern, weil er als Fraktionschef einer Ratspartei dem desolaten Haushaltsentwurf der Oberbürgermeister-Partei zustimmte und ihm zur Mehrheit verhalf. Vorher war dieser Mann – Jurist – in einer Führungsposition der Universitätsverwaltung beschäftigt und so schlecht, dass ihm die Rektorin mehr oder weniger deutlich gesagt hat: “Bleiben Sie um Gottes Willen zu Hause und lesen Sie Zeitung oder machen Sie sonst irgendetwas. Sie kriegen Ihr Gehalt, aber kommen Sie bitte nicht zur Arbeit – für diesen Job sind Sie zu dumm.” Die Ausschreibung für die Dezernentenstelle musste für diesen Mann bis hart an die Grenze zum Rechtsbruch geändert werden, damit er formaljuristisch überhaupt dafür genommen werden konnte. Dass die anderen Bewerber*innen nur Dekoration waren und von vornherein keine Chance besaßen, versteht sich in diesem Fall von selbst.

    Meine andere Erfahrung ist die aus 23 Jahren als Zeitungsredakteur. Da gibt es zum Beispiel eine Kommune mit mehreren zehntausend Einwohnern, in der immer der Vertreter einer bestimmten Partei zum Bürgermeister gewählt wird – seit Jahrzehnten schon. Diese Partei könnte eine Vogelscheuche als Bürgermeister-Kandidaten nominieren. Wenn die ein Schild um den Hals hätte mit dem Logo dieser Partei, würde sie gewählt. Besagter Bürgermeister hat den städtischen Haushalt dieser wirtschaftlich kerngesunden Kommune in die roten Zahlen gewurschtelt. Unfassbar bei dieser klein- und mittelständisch in zukunftsträchtigen Branchen aufgestellten Unternehmerschaft, die (fast) immer Tarifgehälter zahlt und ehrlich ihre Steuern und kommunalen Abgaben entrichtet! Das ist es, lieber Carsten K. was mich gelegentlich zu diesen scharfen Kritik treibt – und mein parteipolitisches Engagement begründet.

    Klar, die Justiz ist in Fachbereiche aufgeteilt und ein Zivilrichter führt keinen Strafprozess gegen Terroristen. Aber insgesamt kann die Justiz nicht ins Unendliche wachsen – schließlich wird sie von Steuerzahlerschaft finanziert. Erinnern Sie sich noch an den Vertrag zwischen Toll Collect und der Bundesregierung über die Erfassungstechnik zur Autobahn-Maut? Der Vertrag umfasste mit allen Anlagen und Nebenabsprachen 17.000 (!) Seiten. Jetzt sagen Sie gewiss: Ja – aber die Kernaussagen beschränkten sich auf 190 Seiten. Stimmt, aber erstens ist dieser Umfang schon zuviel und zweitens muss ich alle 17.000 Seiten bewerten, bevor ich ihn unterschreiben kann. Das, lieber Carsten K. sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Juristen. Ich will nicht, dass meine Steuern für Juristen im Öffentlichen Dienst an so einen Unfug vergeudet werden.

    Das meint, grüßt Sie und die content.de-Gemeinde
    Peter Umlauf

  • 25. Juli 2016 at 13:53
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    Lieber Peter Umlauf,
    da muss ich doch in einigen Punkten widersprechen. Ich habe mich –als angehender Jurist – doch an einigen Aussagen gestoßen:
    „Juristen machen die Welt weder besser noch einfacher.“
    Die im Text erwähnten „Fallen“ sind ja ganz bewusst vom Gesetzgeber so geschaffen. Sie schützen nicht nur das (geistige) Eigentum der Firmen/Hersteller etc., sondern auch den Verbraucher! Es ist schon sinnvoll, dass diejenigen Auftraggeber und Autoren rechtlich belangt werden, welche durch falsche Versprechen und Angaben wie „die leiseste Waschmaschine“ ihre Kunden zu einem Kauf überreden, den diese im Nachhinein bereuen.
    Und falls Sie immer noch denken, dass Juristen die Welt nicht einfacher machen: Probieren Sie doch mal sich selbst in einer etwaigen Verhandlung zu vertreten. Bei einem Streitwert von unter 500 Euro ist das meist „problemlos“ möglich.

    „Das belastet das Gemeinwohl und behindert die Justiz dabei, schwere Verbrechen zu verfolgen: Terrorismus oder Steuerhinterziehung sowie Sozialversicherungsbetrug systematisch und im großen Stil zum Beispiel.“
    Das ist so leider schlichtweg falsch. Wie Sie es ja selbst gesagt haben, gibt es eine Gewaltenteilung in Deutschland. Aber auch die Justiz selbst ist unterteilt in viele kleinere Gebiete: Verwaltungsgerichte, Strafgerichte, Jugendstrafgerichte, Zivilgerichte, Sozialgerichte etc. pp.
    Ein Nachbarschaftsstreit, wie er früher meist von Mediatoren gelöst wurde, geht heute vor die Zivilgerichte im Amtsgericht. Die von Ihnen erwähnten „schweren Verbrechen“, wie Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug, werden aber in Strafprozessen verhandelt. Sprich: Ein ganz anderer Bereich der Justiz ist betroffen.
    Wenn sie mit dem Auto auf der A4 fahren, verursachen Sie ja schließlich auch keinen Stau auf der A1.
    Auch wenn der „Terrorismus“ nicht in die Reihe passt, sei Ihnen gesagt: Terrorismus ist bei Weitem ein Problem der Exekutive, nicht der Judikative. Die Verhandlungen, die sich gerade mit Terroristen beschäftigen, können Sie in Deutschland vermutlich an einer Hand abzählen.

    „Die Verwaltung, die Exekutive, ist inzwischen in den Spitzenpositionen ganz schön oft „verbonzt“ von unfähigen Parteibuch-Apparatschiks.“

    Die Menschen, die Entscheidungen treffen müssen, als „unfähig“ zu bezeichnen ist ganz einfach von der anderen Seite aus. Man selber hätte natürlich die Entscheidungen besser/einfacher/schneller getroffen und alle dabei zufrieden gestellt. Aber die unfähigen Politiker wollen einfach nicht. Vermutlich aus purer Bosheit.
    Wer aber über den Tellerrand hinausschaut und sich wirklich mit politischen Themen beschäftigt wird vor Allem auf der kommunalen Ebene sehen, wie viel Verwaltung und Exekutive in diesem Land leisten. Sei es der wirtschaftliche Aufbau in den neuen Bundesländern in den letzten zwei Jahrzehnten oder die Sicherung der Zivilbevölkerung vor Anschlägen durch die Exekutive: Deutsche Behörden arbeiten auf Hochtouren, um der Zivilbevölkerung den gehobenen Lebensstil zu ermöglichen, den wir heute alle gewohnt sind.
    Wer die Leistungen der (meisten) Politiker, Verwaltungsstationen und Exekutivorganen nicht sieht, schaut einfach nur weg. Ich empfehle da dringendst einen in Besuch im Landtag oder in eine Verwaltungsbehörde: Das bildet und öffnet vielen Leuten die Augen, die endlich wieder Respekt vor den Menschen haben sollten, die sich tagtäglich für unseren Lebensstandard abarbeiten.

  • 20. Juli 2016 at 09:29
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    Ich danke Ihnen für die ausführlich beschriebenen Infos. Da ich selber des öfteren Texte in Auftrag gebe, werde ich wohl mal meine Auftragsbeschreibungsvorlage ein bisschen anpassen – auch wenn bislang, Klopf auf Holz, noch nichts passiert ist.
    Super Beitrag!!

  • 3. Juli 2016 at 16:59
    Permalink

    Ist schon recht, Herr Sigge,

    auch ich bin weit davon entfernt, Juristen auf dem Meeresboden ersäufen zu wollen. Unabhängig davon aber, ob es sich um Urheberrecht, Markenschutz, Testergebnis-Zitate oder Vorgaben für medizinisch wirksame Waren und Dienstleistungen handelt, muss eine Aussage erlaubt sein: Juristen machen die Welt weder besser noch einfacher.

    Ich sage das auf der Erfahrungsgrundlage des Journalisten, der mehrfach über “Mediatoren” berichtete. Das sind Leute, die kleinere Konflikte ohne größere Sach- oder gar Personenschäden schlichten, bevor sie vor Gericht landen: Der Klassiker ist Nachbarschaftsstreit. Damit entlasten sie die Justiz und reduzieren Kosten zum Vorteil des Gemeinwohls. Heute gibt es Mediatoren kaum noch. Die Menschen wollen sich nicht mehr einigen, sondern Recht haben. Und dann gibt es eben sehr viele Rechtsanwälte, die irgendwie Geld verdienen müssen und potenzielle Mandanten nur fragen: Haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung? Die meisten Menschen besitzen heute eine und so findet sich für jede noch so gestörte Weltanschauung ein Jurist, der dafür mit seinen Mandanten vor Gericht zieht. Das belastet das Gemeinwohl und behindert die Justiz dabei, schwere Verbrechen zu verfolgen: Terrorismus oder Steuerhinterziehung sowie Sozialversicherungsbetrug systematisch und im großen Stil zum Beispiel.

    Was mich auch davon abhält, Juristen zu ersäufen, ist der Blick auf die Gewaltenteilung. Die Politik wirkt immer häufiger unfähig und überfordert, der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker nannte die politische Klasse “machtversessen und pflichtvergessen”. Die Verwaltung, die Exekutive, ist inzwischen in den Spitzenpositionen ganz schön oft “verbonzt” von unfähigen Parteibuch-Apparatschiks. Was noch funktioniert in demokratischen Rechtsstaaten wie Deutschland, ist die Justiz. Sie zeigt immer wieder den Mut, sich offenkundigen Dummheiten mit ihren Urteilen zu widersetzen. Jüngstes Beispiel ist die Entscheidung zur Präsidentenwahl in Österreich: Sie muss wegen unfassbarer Schlampigkeiten, von denen wahrscheinlich schon viele Verantwortliche lange wussten, wiederholt werden.

    Also lassen wir die Juristen leben, Herr Sigge. Mir fällt da allerdings der eine oder andere Politiker ein, den ich gerne auf dem Grund des Meeres …. . Nein, diese Formen des Justizvollzugs aus früheren Epochen der Menschheitsgeschichte führen wir doch besser nicht wieder ein.

    Das meint und grüßt in die content.de-Runde
    Peter Umlauf

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