Jetzt dürfen auch Autoren bewerten!

Qualität beginnt mit einem verständlichen Autoren-Briefing

Nur wenn die Auftragsbeschreibung so formuliert ist, dass keine Fragen offen bleiben, können Sie als Autor den Text wunschgemäß erstellen. Um die Qualität der Autoren-Briefings sicherzustellen und ggf. im Bedarfsfalle zu verbessern, können Sie diese ab sofort in drei Teilbereichen bewerten:

Autoren dürfen ab sofort die Briefings der Auftraggeber bewerten.

Bewertung des Autorenbriefings

Die Bewertungsfunktion finden Sie unterhalb des Autoren-Briefings. Die Bewertung kann vor der Annahme eines Auftrags bzw. vor der Einreichung des im Briefing geforderten Textes durchgeführt werden. Eine Bewertung des Briefings ist nach Einreichung des Textes nicht mehr möglich.

Aufruf der Bewertungsfunktion für das Autoren-Briefing

Aufruf der Bewertungsfunktion für das Autoren-Briefing

Jede Bewertung hilft uns, die Qualität zu verbessern und einen erhöhten Zeitaufwand, der durch ein missverständliches Briefing entsteht, zu reduzieren.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Möglichkeit zukünftig regelmäßig nutzen.

6 thoughts on “Jetzt dürfen auch Autoren bewerten!

  • 14. November 2010 at 20:45
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    ah,danke für die erklärung 🙂

  • 11. November 2010 at 16:08
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    Bei content.de können Auftraggeber Texte im übrigen nicht einfach ablehnen. Sie müssen den Text zuerst wenigstens einmal in Revision gegeben haben. Danach kann eine Ablehnung beantragt werden, über die dann content.de entscheidet. Bei der Beurteilung des Falls sehen wir uns dann auch das Briefing an. Wir versuchen möglichst neutral zu beurteilen, ob die Leistung des Autors dem Briefing und der gewählten Sterne-Einstufung des Auftrags entsprechend war. Fehlerhafte Keyword-Vorgaben oder fehlende Kommunikation würden dann selbstverständlich auch zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    Gruß: Arne Sigge

  • 11. November 2010 at 12:30
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    der name tut ja nichts zur Sache schon im Net, so gut es geht, nicht 😉 wenn die “Vertipper” beabsichtigt sind, könnte der Auftraggeber ja drauf hinweisen, dann erspart man sich die Nachfrage. Wenn es sich um nur einen Tag Bearbeitungszeit handelt, ist es sonst immer recht knapp mit der Kommunikation. Wenn man den Auftrag aus plötzlicher Lustlosigkeit abbrechen würde, wäre das Unzuverlässigkeit meinerseits als Autor. Aber ungeklärte Fragen, wovon einiges abhängen kann, sind nicht gerade optimal. Drum wäre eine Begründung seitens der Autoren ein Kriterium für die Bewertung der “Zuverlässigkeit” also Statistik. Ich weiß noch nicht, wie es hier läuft, wenn der Auftraggeber einen Text ablehnt und es nicht an der Qualität selbst liegt (RS, Grammatik….) Also ist es eigentlich leider das Problem des Autoren 🙂 Der Text, den man praktisch nicht freigibt ist ja dann für mich anderweitig verwendbar, wo es eben eher klappen könnte. Denn solange ich dafür nicht bezahlt werde, gehört er mir 😉

  • 11. November 2010 at 11:06
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    Hallo Frau “Musterfrau”,

    ein echter Name wäre schön. 😉 Es gibt übrigens keinen Grund, die Bearbeitung eines Auftrags abzubrechen, wenn ein Kunden nicht auf Anfragen bzgl. der Schreibweise eines Keywords reagiert. In diesem Fall reichen Sie den Text einfach mit den Keywords in der falschen Schreibweise ein. Wenn der Kunde nicht reagiert, ist das eben sein Problem. Manchmal ist die falsche Schreibweise sogar unter SEO-Gesichtspunkten erwünscht, da es sich um typische Vertipper handelt. Wer aufgrund solcher “Probleme” die Bearbeitung abbricht, stellt sich selbst ein Bein und verschenkt Arbeitszeit.

    Gruß: Arne Sigge

  • 11. November 2010 at 10:52
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    Ich habe über die Funktion gejubelt. Denn wie oft macht man (unabhängig der Plattform) die Erfahrung, dass die Keywords falsch geschrieben werden, aber der Text dank Zähler nicht in richtiger Schreibweise angenommen wird. Also gibts ein hübsches Hin und Her mit den Auftraggebern. Man fragt also nach und bekommt entweder sofort eine Antwort (oder in guter Zeit) oder garkeine oder erst “fünf vor zwölf). Die Bearbeitung abzubrechen, da das Problem nicht geklärt wird, geht auf die Kappe der Autorenstatistik (was ich hier z.B. nicht i.o. finde), man müsste begründen können, warum man den Auftrag abbricht. Ich hätte noch etliche Bewertungspunkte eingefügt 🙂 aber bin froh,dass es die erstmal überhaupt gibt.

  • 28. Oktober 2010 at 05:48
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    Guten Tag,

    diese Neuerung finde ich sehr begrüßenswert, da es durchaus schon zu Missverständnissen kam, beziehungsweise bei einigen Briefings eine Nachfrage beim Auftraggeber notwendig war, um die Aufgabe richtig bearbeiten zu können.

    Gruß
    Claudia Klaedtke

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