Hintergründe zur aktuellen Marktsituation

Reden wir gar nicht erst um den heißen Brei herum. Die Auftragslage auf content.de ist gerade alles andere als zufriedenstellend. Die Lage hat sich seit unserem letzte Blogbeitrag zu diesem Thema im Januar weiter verschlechtert. Die Aufträge, die auf den Marktplatz kommen, sind sofort vergriffen, das Umsatzvolumen ist gesunken. Nicht nur bei uns, auch auf anderen Plattformen, in Texter-Foren und wo sonst noch Textaufträge vergeben werden, sieht es ähnlich düster aus. Auch die Autoren, die früher hochnäsig auf die „Wortpreistexter“ auf Plattformen herabgeblickt haben, mussten inzwischen realisieren, dass sich eine komplette Branche innerhalb weniger Monate verändert hat. Niemand bleibt verschont.

Foto von Mick Haupt auf Unsplash

Woran liegt das? Die naheliegende Antwort ist allerdings nicht die einzige Antwort.

Angebot

Natürlich hat ChatGPT, die generative KI von OpenAI, einen massiven Anteil daran. Neben der freien Variante, gibt es auch Plattformen wie Neuroflash, Jasper, etc. und natürlich die Microsoft Bing Integration, die alle auf ChatGPT zurückgreifen. Mit ihnen lassen sich KI-Texte zu einem Bruchteil des Preises herstellen, den man sonst für von Menschenhand erstellte Texte zahlt.

Die KI-Texte haben neben dem Preis einige unschlagbare Vorteile: Sie stehen innerhalb weniger Sekunden zur Verfügung, Überarbeitungen ebenso, sie sind frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Tonalität und sogar Sprache können mit dem sprichwörtlichen Knopfdruck in wenigen Sekunden geändert werden.

Gerade in den Bereichen Termintreue und Rechtschreibung haben sich viele Autor*innen in den letzten Jahren selber das Grab geschaufelt. Fehlende Endkontrolle und lässiger Umgang mit Fristen wurde von einigen zu sehr ausgereizt. Man fühlte sich auf der sicheren Seite, ein paar Vertipper sind eben „menschlich“ und „mit den Terminen soll sich der Auftraggeber nicht so haben, ich hab eben noch andere wichtige(re) Aufträge.“

Die KI hat keine wichtigeren Termine, sorgfältiger und schneller ist sie auch zu einem Bruchteil der Kosten. Klar, auch sie produziert Dopplungen und Füllsätze, aber darin sind menschliche Autoren auch sehr gut.

Man kann viel über KI-Texte herziehen, Haare in der KI-Suppe finden und sich über Fehler, die die KI produziert hat, lustig machen. Wer das macht und sich daher als menschlicher Autor auf der sichereren Seite fühlt, ignoriert einen wesentlichen Aspekt. Ich zitiere einmal den Geschäftsführer eines Mitbewerbers: „Solange es rankt und billiger ist, ist es den Leuten egal.

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Deutsche Sprache – schwere Sprache?

Schwer aussprechbare Wörter

Ja, durchaus. Immer wieder begegnen uns schwierige Wörter, die uns in Wort und Schrift Probleme bereiten. Ein Grund ist die Eindeutschung zahlreicher Begriffe aus anderen Sprachen. Ein anderer sind die vielen zusammengesetzten Wortverbindungen, eine Besonderheit der deutschen Sprache. Aber all das macht unser Vokabular so umfangreich und unseren Sprachschatz so reichhaltig. 

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit einigen dieser vermeintlich komplizierten Begriffe, denn wir sind der Meinung: deutsche Sprache – schöne Sprache! 

Der Beitrag wird regelmäßig um weitere Begriffe ergänzt!

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Belächelt und dennoch oft zu finden: der Deppenapostroph

Als Deppenapostroph wird oft ein falsch gesetzter Apostroph bezeichnet. Nun ist es vielleicht ein wenig hart, jemanden als Deppen abzustempeln, nur weil er einen Apostroph setzt, wo keiner hingehört. Im Grunde sind viele Menschen einfach nur verunsichert, wie man den Apostroph gebraucht. Dabei sind die Apostroph-Regeln der deutschen Sprache gar nicht so schwer. Wir zeigen heute mal, wie das mit dem Apostroph funktioniert. Read more

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Plattformen müssen Umsätze melden

Worum gehst es beim DAC 7 und dem PStTG?

Etwas überraschend hat die Bundesregierung Ende Dezember 2022 noch schnell die EU-Richtlinie 2021/514, auch DAC 7 genannt, umgesetzt. Angeschoben wurde die Richtlinie von den Franzosen, da halb Paris über Airbnb vermietet wird, ohne dass sonderliche viele Steuereinnahmen an den Staat fließen.

Das PStTG wurde in der Presse auch primär mit eBay, Airbnb, Uber & Co in Verbindung gebracht. Es betrifft allerdings auch Crowdworking-Plattformen wie content.de.

Um Steuerverkürzungstendenzen in der Plattformwirtschaft entgegenzuwirken, sind Plattformen verpflichtet, ab 2023 alle Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit der registrierten Plattformnutzer*innen einmal jährlich zu melden. Achtung: Diese Meldung ersetzt nicht die Pflicht der Crowdworker*innen, Ihre Plattformverdienste wie bisher in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wer muss was melden laut PStTG?

Sofern ein*e Crowdworker*in Aufträge ausgeführt, muss die Plattform seine bzw. ihre Verdienste melden, wenn es sich um sogenannte relevante Tätigkeiten handelt.

Update: Achtung! Die Einschränkung von bis zu 30 Aufträgen und 2.000 Euro Umsatz als Bagatellgrenze gilt nur für den Verkauf von Waren, nicht für den hier relevanten Satz 2. der die Erbringung persönlicher Dienstleistungen betrifft!

Eine relevante Tätigkeit im Sinne des Gesetzes ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:

  1. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;
  2. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
  3. der Verkauf von Waren;
  4. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__5.html

Punkt 1 trifft Plattformen wie Airbnb, Punkt 3 eBay, Etsy & Co und Punkt 4 Uber. Punkt 2 ist relativ abstrakt gehalten und betrifft somit den Großteil der Crowdworking-Plattformen.

Meldende Plattformbetreiber haben für jeden meldepflichtigen Anbieter, der eine natürliche Person ist, die folgenden Informationen zu melden:

  • den Vor- und Nachnamen
  • die Anschrift des Wohnsitzes
  • jede Steueridentifikationsnummer, die dem Anbieter erteilt wurde, und den jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der sie erteilt hat, oder, sofern keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist, den Geburtsort;
  • sofern vorhanden, die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke;
  • das Geburtsdatum;
  • sofern vorhanden, die Kennung des Finanzkontos;
  • sofern vorhanden, den Namen des Inhabers des Finanzkontos, wenn dieser von dem Namen des Anbieters abweicht, sowie alle sonstigen der Identifizierung des Kontoinhabers dienlichen Informationen;
  • jegliche Gebühren, Provisionen oder Steuern, die in jedem Quartal des Meldezeitraums von dem Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet wurden;
  • die in jedem Quartal des Meldezeitraums insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung;
  • die Zahl der relevanten Tätigkeiten, für die in jedem Quartal des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__14.html

Gibt es eine Mitwirkungspflicht für Crowdworker*innen?

Crowdworker*innen, im Gesetz auch Anbieter genannt, sind nach §23 verpflichtet, den Plattformen notwendige Informationen vorzulegen. Kommen die Crowdworker*innen den entsprechenden Aufforderungen der Plattformen nicht nach, sind diese gezwungen, Accounts zu schließen, Zahlungen einzustellen und weitere Registrierungen der Crowdworker*innen zu verhindern.

Bestehen für einen Plattformbetreiber Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, hat er die Angabe zu überprüfen, z. B. indem er die Vorlage eines gültigen, von einer Behörde erteilten Identifikationsdokuments verlangt.

Wie geht content.de mit dem PStTG um?

Selbstverständlich wird auch content.de an dem Meldeverfahren teilnehmen. Bis auf die Steueridentifikationsnummer(n) liegen uns alle Daten vor.

Die erste Meldung wird im Januar 2024 für das Jahr 2023 erfolgen. Vermutlich im Dezember werden wir daher nochmals alle bis dahin infrage kommenden Autor*innen auffordern, ihre aktuellen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum etc. zu prüfen. Mit der Meldung der Daten wird auch ein Link zu den gemeldeten Daten pro Jahr im Account unter den Jahresverdienstbescheinigungen zur Verfügung gestellt.

Alle Autoren, die Ihren dauerhaften Wohnsitz in der EU haben, müssen daher zwingende eine eTin bei content.de hinterlegen. Für Autoren mit dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der EU ist die Angabe von Geburtsort, -land, und -tag verpflichtend.

Wie kommt content.de an meine Steueridentifikationsnummer(n) (eTin)?

Die Steueridentifikationsnummer, auch TIN oder eTin genannt, können Sie im Menü Verwaltung/Persönliche Daten erfassen. Erfassen Sie hier zuerst die (primäre) Steueridentifikationsnummer des Landes, in dem Sie steuerlich veranlagt sind.

Sollten Ihnen aus anderen Mitgliedstaaten Steuernummern zugeteilt worden sein, erfassen Sie diese bitte unter „weitere eTins“.

Ihre eTin wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Normalerweise finden Sie die eTin auch in Ihrer Einkommensteuererklärung oder, falls Sie sich in einer Festanstellung befinden, außerdem auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung. Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht zur Hand haben, können Sie sie erneut beim Bundezentralamt für Steuern anfordern.

Achtung, geben Sie nicht Ihre Steuernummer (Format xxx/xxxx/xxxx) oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format DE123456789) an! Die deutsche Steueridentifikationsnummer hat 11 Stellen und besteht nur aus Ziffern. Andere EU-Länder haben andere Formate.

Achtung: Im Jahr 2003 hatte die eTin ein anderes Format: Die eTIN war damals ein 14-stelliger Ordnungsbegriff, der aus den persönlichen Daten Name, Vorname und Geburtsdatum gebildet wurde. Sie bestand aus den Großbuchstaben A bis Z und den Ziffern 0 bis 9. Diese alte Form der eTin taucht heutzutage manchmal immer noch auf Lohnsteuerbescheinigungen auf. Verwenden Sie diese alte Form eTin bitte nicht!

Um die Erfassung von Steueridentifikationsnummern zu beschleunigen, können Auszahlungen bei content.de künftig nur noch mit erfasster eTin erfolgen.

Hilfreiche Links:

Ist ChatGPT das neue Clubhouse oder das neue Google?

Mit der Floskel „ChatGPT ist in aller Munde“ würde ChatGPT vermutlich in einer künftigen Version einen Text über sich selbst beginnen, kein Wunder, denn die meisten aktuellen News- und Blogbeiträge fangen derzeit mit dieser oder einer ähnlichen Floskel an. Welchen Einfluss das auf einen ChatGPT-Text haben kann, sehen wir gleich.

Auch wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit ChatGPT, Jasper, Neuroflash und all den auf der openAI-Technologie basierenden Tools auseinandergesetzt, viel getestet, mit Kund*innen und Autor*innen gesprochen. Welche Risiken und Chancen sehen wir in ChatGPT? Die Thematik ist komplex, daher wird der folgende Blogbeitrag auch etwas länger. Durchhalten und dranbleiben ist angesagt, wenn man mitreden will. Es lohnt sich.

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Typisch deutsch

Typisch deutsche Wörter

Im Deutschen gibt es Wörter, die man nicht oder nur schwer in andere Sprachen übersetzen kann. Wir haben ein paar Beispiele zum Staunen und Schmunzeln zusammengestellt.

Abendbrot

Vermutlich wird in jedem Land der Welt zu Abend gegessen. Aber nur in Deutschland nennt man das Abendessen auch Abendbrot. Weil es typisch deutsch ist, abends belegte Brote anstelle einer warmen Mahlzeit zu sich zu nehmen, hat sich der Begriff etabliert. Read more

Es ist immer die Feder – Produktbeschreibungen im Fokus

„In eine Produktbeschreibung gehört das, was ein Bild oder die Details nicht transportieren.”

Marvin Göbel, hut.de

Eine Online-Produktbeschreibung ist im Grunde genommen ein zweischneidiges Schwert. Für die einen ist es ein Werkzeug, um auf den SERPs (Search Engine Result Pages) möglichst an erster Stelle zu stehen, für die anderen ist es ein Fließtext, der die Leser*innen ansprechen, informieren, Emotionen wecken und unterhalten soll. Fest steht, dass die Produktbeschreibung stets für zwei Parteien geschrieben wird – für die menschlichen Augen und die analysierenden „Augen“ großer Suchmaschinen.

Wie stellt man beide gleichermaßen zufrieden?

Zu diesem Zweck muss eine Produktbeschreibung einige wesentliche Punkte erfüllen. Zum einen sollten nach der Sichtung des Textes keine offenen Fragen zum Produkt mehr bestehen und zum anderen sollte die Suchmaschine – in den meisten Fällen Google – aufgrund der relevanten Keyfacts in der Beschreibung die Produktseite in den Suchergebnissen möglichst weit oben ausspielen.

Welche Informationen sollte eine gute Produktbeschreibung enthalten?

Eins ist sicher: Ein Produkt braucht eine Beschreibung. Denn wo nichts ist, kann auch die Suchmaschine nichts finden. Eine aussagekräftige Produktbeschreibung deckt folgende Aspekte ab:

  • wesentliche Produktinformationen nach § 246 a des EGBGB, wie Farbe, Maße, Stoffe [siehe auch]
  • im Bereich (Hut-)Mode: Design, Muster, ggf. Fütterung
  • Dinge, die ein Foto allein nicht transportieren kann, wie beispielsweise Haptik, Angaben zu bestimmten Eigenschaften wie reisetauglich, trendig, wasserabweisend
  • alle relevanten Keywords
  • Mehrwert des Produkts
  • Einzigartigkeit (unique content)
  • Seriosität – ein schlechter Produkttext kann potenzielle Kund*innen von einer Kaufentscheidung abbringen [Quelle]

Wie wirken sich diese Punkte in der Praxis aus? Wir haben mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung damit, Produktbeschreibungen für verschiedenste Unternehmen zu beauftragen und verfassen zu lassen. Das war Anlass genug, einen Ausflug nach Münster zu machen – genauer gesagt zum hut.de Store.

Was wir dort erfahren haben?

Finden Sie’s heraus!

Jens O. Schmidt

content.de X hut.de

Wissen Sie, was wir lange, lange Zeit nicht mehr getan haben?

Wir haben unseren Kunden keine Besuche abgestattet. Wir fanden, es war an der Zeit, das zu ändern. Damit dieser Besuch nicht nur in unseren Köpfen weiterleben würde, entschieden wir uns, jemanden mitzunehmen, der die Unternehmung auf Film bannen konnte.

Die Crew im Auto.

Voller Tatendrang ging es los.

Mit der Kreativagentur Popkorn im Gepäck stiegen wir also an einem sonnigen Freitagmorgen zu sechst in einen Bulli, die Kameras im Kofferraum, und fuhren über die A30 nach Münster.

Das Ziel: Der hut.de Store.

Eine lange Geschichte verbindet hut.de und content.de. Seit 2010, also im Prinzip seit der Gründung unserer Plattform, erhält hut.de allerlei Texte von uns. Wer würde sich also besser für einen Besuch und eine gemeinsame Aktion anbieten?

 

Ankunft am Store

Solange man lebt, soll man rauchen.

Vor Ort musste natürlich die Lage sondiert werden. Das Wetter war schon mal auf unserer Seite. Würde die Aktion, die wir gemeinsam geplant hatten, die Früchte des Erfolgs tragen? Wir hatten grundsätzlich optimistisch geplant – denn wer freitags durch die Münsteraner Innenstadt schlendert, so unser Gedanke, hat Zeit mitgebracht. Das Setting unseres kleinen Projekts war ebenfalls pittoresk: Der hut.de Store liegt schließlich direkt gegenüber der Katholischen Citykirche Sankt Lamberti.

Das Aufbauen des Equipments und eines kleinen Standes ging rasch vonstatten und so durfte Nina sich vor die Linsen von „Popkorn“ (man beachte die Shirts im neuen Design) stellen und ihren Text aufsagen. Unser Gastgeber, Marvin von hut.de, gesellte sich ebenfalls zu einem tête-à-tête mit Daniel vor die Kamera und gab unserem Projekt inhaltliches Futter.

Nina vor den Kameras

Nina stellte sich wagemutig den Kameras.

 

Derweil fing Ralf vor dem Store Horden argloser Bummler ab, um sie für unsere kleine Aktion zu gewinnen. Der Erfolg war bemerkenswert – entweder hatten wir richtig gut eingeschätzt, dass die Passanten an einem Freitagvormittag unternehmenslustig sind und Zeit haben oder die Münsteraner sind offenherziger, als wir es aus dem grauen Ostwestfalen gewohnt sind. Vielleicht traf hier eine Mischung aus beidem zu.

Ralf mit Nonne

Selbst eine Geistliche ging Ralf ins Netz.

Manch ein geneigter Leser mag sich an dieser Stelle zu Recht die Frage stellen, was wir denn bei unserem Besuch in Münster eigentlich gemacht haben. Wozu die Kameras und wozu das Ansprechen argloser Nonnen aus dem Kirchenfoyer gegenüber? Nun, die Antwort darauf werden Sie sehr bald erfahren.

Bleiben Sie neugierig!

Ihr Jens O. Schmidt