content.de verringert den CO2-Fußabdruck

Heute war content.de in den frühen Morgenstunden wie angekündigt für ein paar Stunden nicht erreichbar. Der Grund war der Umzug unserer Server in ein neues Rechenzentrum. Denn auch wir als Unternehmen versuchen unseren CO2-Fußabdruck weiter zu verringern. Server verbrauchen Strom. Einerseits weil Sie damit rechnen, andererseits weil sie gekühlt werden müssen, denn beim Rechnen kommt die Hardware schnell ins Schwitzen. Jede Cloud-Lösung wird am Ende auch nur durch einen Server realisiert, der irgendwo in einem Rechenzentrum steht.

So haben wir uns entschlossen, in ein modernes Rechenzentrum zu wechseln, dass zu 100% mit Ökostrom betrieben wird. Der Betrieb der Server in diesem Rechenzentrum ist klimaneutral. Das Foto zeigt einen kleinen Ausschnitt der riesigen PV-Anlage, die zusammen mit einigen Windrädern direkt neben dem Rechenzentrum umweltfreundlichen Strom erzeugt. Das Rechenzentrum ist natürlich auch vom TÜV Rheinland ISO 27001 zertifiziert. Mehrfach redundante Internetanbindung und Notstromversorgung stellen extrem hohe Verfügbarkeit sicher. Ein aufwändiger Brand- und Zutrittsschutz sichert die gesamte Anlage ab. Unsere und Ihre Daten sind somit sicher aufgehoben.

Die Serverräume sind unter modernsten Gesichtspunkten nach dem Warm-Kaltgang-Prinzip konzipiert, das heißt, der Kühlbedarf ist deutlich geringer als bei klassischen Serverräumen, die im ganzen heruntergekühlt werden müssen. Die Abwärme der Serverräume wird dabei auch genutzt um rund 80% der Heizleistung des angeschlossenen Bürokomplexes des Rechenzentrumbetreibers abzudecken.

Content-Planung aus SEO-Sicht und Einsatz von KI

Die Content-Planung spielt im Bereich SEO eine wichtige Rolle. Denn auch wenn der Spruch inzwischen etwas abgedroschen klingt: Content ist immer noch King. Um mit der eigenen Webseite in Suchmaschinen gut zu ranken, geht es nicht nur darum, ausreichend informativen und hochwertigen Content zu veröffentlichen – um die passenden Kunden an Land zu ziehen, muss es sich auch um den “richtigen” Content handeln. Doch wie lässt sich identifizieren, welcher Content für die eigene Webseite von Bedeutung ist und auf welche Inhalte und Keywords der Fokus gelegt werden soll? Und kann der Einsatz von KI diesen Prozess erleichtern? Diese Fragen klären wir im folgenden Beitrag. 

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Die Grenzen der KI in der Texterstellung und SEO: Ein realistischer Blick auf Kosten und Effizienz

Bild: Leonardo.ai
Bild: Leonardo.ai

Die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) ist zum aktuellen Zeitpunkt beliebter denn je und wird von vielen Menschen hochgelobt. Vor allem, wenn es um die Texterstellung geht. Denn auf den ersten Blick scheinen KI-Tools wie Jasper oder ChatGPT eine kostengünstigere und zeiteffizientere Lösung für jegliche Art von Content-Erstellung zu sein, als wenn man einen professionellen Texter engagieren würde. Doch entspricht diese Annahme auch wirklich der Realität? 

Um diese Frage zu beantworten, gehen wir in diesem Beitrag näher darauf ein, inwiefern KIs Sie in Ihrem Alltag unterstützen können. Daran anschließend erläutern wir Ihnen die Kosten-Nutzen-Effizienz aus unserer Perspektive, und geben ein abschließendes Resümee dazu ab, inwiefern KIs zukünftig für SEO-Content relevant sein könnten. 

Bevor wir uns jedoch tiefgehend mit dieser Thematik befassen, erklären wir Ihnen, was es mit dem Wort “KI” auf sich hat:

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Die Kunst des Storytellings: So ziehen Sie Ihr Publikum in den Bann

Storytelling ist eine zeitlose Kunst, die seit Menschengedenken dazu dient, Wissen zu vermitteln, Emotionen zu wecken und Verbindungen zwischen Menschen herzustellen. In der heutigen Welt des Content Marketings ist Storytelling jedoch mehr als nur eine Kunstform – es ist eine strategische Notwendigkeit, um Ihr Publikum zu fesseln und Ihre Botschaft effektiv zu vermitteln. 

In diesem Beitrag werden die verschiedenen Aspekte des Storytellings erkundet und aufgezeigt, wie Sie Ihr Publikum in den Bann ziehen können.

Die Macht der Geschichten

Warum ist Storytelling so mächtig? Geschichten haben die einzigartige Fähigkeit, Menschen auf eine emotionale Reise mitzunehmen. Sie wecken Gefühle, erzeugen Empathie und machen Informationen leichter verdaulich. Wenn Sie Ihre Botschaft in eine Geschichte verpacken, wird sie für Ihr Publikum greifbarer und einprägsamer.

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Hintergründe zur aktuellen Marktsituation

Reden wir gar nicht erst um den heißen Brei herum. Die Auftragslage auf content.de ist gerade alles andere als zufriedenstellend. Die Lage hat sich seit unserem letzte Blogbeitrag zu diesem Thema im Januar weiter verschlechtert. Die Aufträge, die auf den Marktplatz kommen, sind sofort vergriffen, das Umsatzvolumen ist gesunken. Nicht nur bei uns, auch auf anderen Plattformen, in Texter-Foren und wo sonst noch Textaufträge vergeben werden, sieht es ähnlich düster aus. Auch die Autoren, die früher hochnäsig auf die „Wortpreistexter“ auf Plattformen herabgeblickt haben, mussten inzwischen realisieren, dass sich eine komplette Branche innerhalb weniger Monate verändert hat. Niemand bleibt verschont.

Foto von Mick Haupt auf Unsplash

Woran liegt das? Die naheliegende Antwort ist allerdings nicht die einzige Antwort.

Angebot

Natürlich hat ChatGPT, die generative KI von OpenAI, einen massiven Anteil daran. Neben der freien Variante, gibt es auch Plattformen wie Neuroflash, Jasper, etc. und natürlich die Microsoft Bing Integration, die alle auf ChatGPT zurückgreifen. Mit ihnen lassen sich KI-Texte zu einem Bruchteil des Preises herstellen, den man sonst für von Menschenhand erstellte Texte zahlt.

Die KI-Texte haben neben dem Preis einige unschlagbare Vorteile: Sie stehen innerhalb weniger Sekunden zur Verfügung, Überarbeitungen ebenso, sie sind frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Tonalität und sogar Sprache können mit dem sprichwörtlichen Knopfdruck in wenigen Sekunden geändert werden.

Gerade in den Bereichen Termintreue und Rechtschreibung haben sich viele Autor*innen in den letzten Jahren selber das Grab geschaufelt. Fehlende Endkontrolle und lässiger Umgang mit Fristen wurde von einigen zu sehr ausgereizt. Man fühlte sich auf der sicheren Seite, ein paar Vertipper sind eben „menschlich“ und „mit den Terminen soll sich der Auftraggeber nicht so haben, ich hab eben noch andere wichtige(re) Aufträge.“

Die KI hat keine wichtigeren Termine, sorgfältiger und schneller ist sie auch zu einem Bruchteil der Kosten. Klar, auch sie produziert Dopplungen und Füllsätze, aber darin sind menschliche Autoren auch sehr gut.

Man kann viel über KI-Texte herziehen, Haare in der KI-Suppe finden und sich über Fehler, die die KI produziert hat, lustig machen. Wer das macht und sich daher als menschlicher Autor auf der sichereren Seite fühlt, ignoriert einen wesentlichen Aspekt. Ich zitiere einmal den Geschäftsführer eines Mitbewerbers: „Solange es rankt und billiger ist, ist es den Leuten egal.

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Deutsche Sprache – schwere Sprache?

Schwer aussprechbare Wörter

Ja, durchaus. Immer wieder begegnen uns schwierige Wörter, die uns in Wort und Schrift Probleme bereiten. Ein Grund ist die Eindeutschung zahlreicher Begriffe aus anderen Sprachen. Ein anderer sind die vielen zusammengesetzten Wortverbindungen, eine Besonderheit der deutschen Sprache. Aber all das macht unser Vokabular so umfangreich und unseren Sprachschatz so reichhaltig. 

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit einigen dieser vermeintlich komplizierten Begriffe, denn wir sind der Meinung: deutsche Sprache – schöne Sprache! 

Der Beitrag wird regelmäßig um weitere Begriffe ergänzt!

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Belächelt und dennoch oft zu finden: der Deppenapostroph

Als Deppenapostroph wird oft ein falsch gesetzter Apostroph bezeichnet. Nun ist es vielleicht ein wenig hart, jemanden als Deppen abzustempeln, nur weil er einen Apostroph setzt, wo keiner hingehört. Im Grunde sind viele Menschen einfach nur verunsichert, wie man den Apostroph gebraucht. Dabei sind die Apostroph-Regeln der deutschen Sprache gar nicht so schwer. Wir zeigen heute mal, wie das mit dem Apostroph funktioniert. Read more

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Plattformen müssen Umsätze melden

Worum gehst es beim DAC 7 und dem PStTG?

Etwas überraschend hat die Bundesregierung Ende Dezember 2022 noch schnell die EU-Richtlinie 2021/514, auch DAC 7 genannt, umgesetzt. Angeschoben wurde die Richtlinie von den Franzosen, da halb Paris über Airbnb vermietet wird, ohne dass sonderliche viele Steuereinnahmen an den Staat fließen.

Das PStTG wurde in der Presse auch primär mit eBay, Airbnb, Uber & Co in Verbindung gebracht. Es betrifft allerdings auch Crowdworking-Plattformen wie content.de.

Um Steuerverkürzungstendenzen in der Plattformwirtschaft entgegenzuwirken, sind Plattformen verpflichtet, ab 2023 alle Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit der registrierten Plattformnutzer*innen einmal jährlich zu melden. Achtung: Diese Meldung ersetzt nicht die Pflicht der Crowdworker*innen, Ihre Plattformverdienste wie bisher in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wer muss was melden laut PStTG?

Sofern ein*e Crowdworker*in Aufträge ausgeführt, muss die Plattform seine bzw. ihre Verdienste melden, wenn es sich um sogenannte relevante Tätigkeiten handelt.

Update: Achtung! Die Einschränkung von bis zu 30 Aufträgen und 2.000 Euro Umsatz als Bagatellgrenze gilt nur für den Verkauf von Waren, nicht für den hier relevanten Satz 2. der die Erbringung persönlicher Dienstleistungen betrifft!

Eine relevante Tätigkeit im Sinne des Gesetzes ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:

  1. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;
  2. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
  3. der Verkauf von Waren;
  4. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__5.html

Punkt 1 trifft Plattformen wie Airbnb, Punkt 3 eBay, Etsy & Co und Punkt 4 Uber. Punkt 2 ist relativ abstrakt gehalten und betrifft somit den Großteil der Crowdworking-Plattformen.

Meldende Plattformbetreiber haben für jeden meldepflichtigen Anbieter, der eine natürliche Person ist, die folgenden Informationen zu melden:

  • den Vor- und Nachnamen
  • die Anschrift des Wohnsitzes
  • jede Steueridentifikationsnummer, die dem Anbieter erteilt wurde, und den jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der sie erteilt hat, oder, sofern keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist, den Geburtsort;
  • sofern vorhanden, die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke;
  • das Geburtsdatum;
  • sofern vorhanden, die Kennung des Finanzkontos;
  • sofern vorhanden, den Namen des Inhabers des Finanzkontos, wenn dieser von dem Namen des Anbieters abweicht, sowie alle sonstigen der Identifizierung des Kontoinhabers dienlichen Informationen;
  • jegliche Gebühren, Provisionen oder Steuern, die in jedem Quartal des Meldezeitraums von dem Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet wurden;
  • die in jedem Quartal des Meldezeitraums insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung;
  • die Zahl der relevanten Tätigkeiten, für die in jedem Quartal des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__14.html

Gibt es eine Mitwirkungspflicht für Crowdworker*innen?

Crowdworker*innen, im Gesetz auch Anbieter genannt, sind nach §23 verpflichtet, den Plattformen notwendige Informationen vorzulegen. Kommen die Crowdworker*innen den entsprechenden Aufforderungen der Plattformen nicht nach, sind diese gezwungen, Accounts zu schließen, Zahlungen einzustellen und weitere Registrierungen der Crowdworker*innen zu verhindern.

Bestehen für einen Plattformbetreiber Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, hat er die Angabe zu überprüfen, z. B. indem er die Vorlage eines gültigen, von einer Behörde erteilten Identifikationsdokuments verlangt.

Wie geht content.de mit dem PStTG um?

Selbstverständlich wird auch content.de an dem Meldeverfahren teilnehmen. Bis auf die Steueridentifikationsnummer(n) liegen uns alle Daten vor.

Die erste Meldung wird im Januar 2024 für das Jahr 2023 erfolgen. Vermutlich im Dezember werden wir daher nochmals alle bis dahin infrage kommenden Autor*innen auffordern, ihre aktuellen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum etc. zu prüfen. Mit der Meldung der Daten wird auch ein Link zu den gemeldeten Daten pro Jahr im Account unter den Jahresverdienstbescheinigungen zur Verfügung gestellt.

Alle Autoren, die Ihren dauerhaften Wohnsitz in der EU haben, müssen daher zwingende eine eTin bei content.de hinterlegen. Für Autoren mit dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der EU ist die Angabe von Geburtsort, -land, und -tag verpflichtend.

Wie kommt content.de an meine Steueridentifikationsnummer(n) (eTin)?

Die Steueridentifikationsnummer, auch TIN oder eTin genannt, können Sie im Menü Verwaltung/Persönliche Daten erfassen. Erfassen Sie hier zuerst die (primäre) Steueridentifikationsnummer des Landes, in dem Sie steuerlich veranlagt sind.

Sollten Ihnen aus anderen Mitgliedstaaten Steuernummern zugeteilt worden sein, erfassen Sie diese bitte unter „weitere eTins“.

Ihre eTin wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Normalerweise finden Sie die eTin auch in Ihrer Einkommensteuererklärung oder, falls Sie sich in einer Festanstellung befinden, außerdem auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung. Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht zur Hand haben, können Sie sie erneut beim Bundezentralamt für Steuern anfordern.

Achtung, geben Sie nicht Ihre Steuernummer (Format xxx/xxxx/xxxx) oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format DE123456789) an! Die deutsche Steueridentifikationsnummer hat 11 Stellen und besteht nur aus Ziffern. Andere EU-Länder haben andere Formate.

Achtung: Im Jahr 2003 hatte die eTin ein anderes Format: Die eTIN war damals ein 14-stelliger Ordnungsbegriff, der aus den persönlichen Daten Name, Vorname und Geburtsdatum gebildet wurde. Sie bestand aus den Großbuchstaben A bis Z und den Ziffern 0 bis 9. Diese alte Form der eTin taucht heutzutage manchmal immer noch auf Lohnsteuerbescheinigungen auf. Verwenden Sie diese alte Form eTin bitte nicht!

Um die Erfassung von Steueridentifikationsnummern zu beschleunigen, können Auszahlungen bei content.de künftig nur noch mit erfasster eTin erfolgen.

Hilfreiche Links: