content.de verringert den CO2-Fußabdruck

Heute war content.de in den frühen Morgenstunden wie angekündigt für ein paar Stunden nicht erreichbar. Der Grund war der Umzug unserer Server in ein neues Rechenzentrum. Denn auch wir als Unternehmen versuchen unseren CO2-Fußabdruck weiter zu verringern. Server verbrauchen Strom. Einerseits weil Sie damit rechnen, andererseits weil sie gekühlt werden müssen, denn beim Rechnen kommt die Hardware schnell ins Schwitzen. Jede Cloud-Lösung wird am Ende auch nur durch einen Server realisiert, der irgendwo in einem Rechenzentrum steht.

So haben wir uns entschlossen, in ein modernes Rechenzentrum zu wechseln, dass zu 100% mit Ökostrom betrieben wird. Der Betrieb der Server in diesem Rechenzentrum ist klimaneutral. Das Foto zeigt einen kleinen Ausschnitt der riesigen PV-Anlage, die zusammen mit einigen Windrädern direkt neben dem Rechenzentrum umweltfreundlichen Strom erzeugt. Das Rechenzentrum ist natürlich auch vom TÜV Rheinland ISO 27001 zertifiziert. Mehrfach redundante Internetanbindung und Notstromversorgung stellen extrem hohe Verfügbarkeit sicher. Ein aufwändiger Brand- und Zutrittsschutz sichert die gesamte Anlage ab. Unsere und Ihre Daten sind somit sicher aufgehoben.

Die Serverräume sind unter modernsten Gesichtspunkten nach dem Warm-Kaltgang-Prinzip konzipiert, das heißt, der Kühlbedarf ist deutlich geringer als bei klassischen Serverräumen, die im ganzen heruntergekühlt werden müssen. Die Abwärme der Serverräume wird dabei auch genutzt um rund 80% der Heizleistung des angeschlossenen Bürokomplexes des Rechenzentrumbetreibers abzudecken.

Hintergründe zur aktuellen Marktsituation

Reden wir gar nicht erst um den heißen Brei herum. Die Auftragslage auf content.de ist gerade alles andere als zufriedenstellend. Die Lage hat sich seit unserem letzte Blogbeitrag zu diesem Thema im Januar weiter verschlechtert. Die Aufträge, die auf den Marktplatz kommen, sind sofort vergriffen, das Umsatzvolumen ist gesunken. Nicht nur bei uns, auch auf anderen Plattformen, in Texter-Foren und wo sonst noch Textaufträge vergeben werden, sieht es ähnlich düster aus. Auch die Autoren, die früher hochnäsig auf die „Wortpreistexter“ auf Plattformen herabgeblickt haben, mussten inzwischen realisieren, dass sich eine komplette Branche innerhalb weniger Monate verändert hat. Niemand bleibt verschont.

Foto von Mick Haupt auf Unsplash

Woran liegt das? Die naheliegende Antwort ist allerdings nicht die einzige Antwort.

Angebot

Natürlich hat ChatGPT, die generative KI von OpenAI, einen massiven Anteil daran. Neben der freien Variante, gibt es auch Plattformen wie Neuroflash, Jasper, etc. und natürlich die Microsoft Bing Integration, die alle auf ChatGPT zurückgreifen. Mit ihnen lassen sich KI-Texte zu einem Bruchteil des Preises herstellen, den man sonst für von Menschenhand erstellte Texte zahlt.

Die KI-Texte haben neben dem Preis einige unschlagbare Vorteile: Sie stehen innerhalb weniger Sekunden zur Verfügung, Überarbeitungen ebenso, sie sind frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Tonalität und sogar Sprache können mit dem sprichwörtlichen Knopfdruck in wenigen Sekunden geändert werden.

Gerade in den Bereichen Termintreue und Rechtschreibung haben sich viele Autor*innen in den letzten Jahren selber das Grab geschaufelt. Fehlende Endkontrolle und lässiger Umgang mit Fristen wurde von einigen zu sehr ausgereizt. Man fühlte sich auf der sicheren Seite, ein paar Vertipper sind eben „menschlich“ und „mit den Terminen soll sich der Auftraggeber nicht so haben, ich hab eben noch andere wichtige(re) Aufträge.“

Die KI hat keine wichtigeren Termine, sorgfältiger und schneller ist sie auch zu einem Bruchteil der Kosten. Klar, auch sie produziert Dopplungen und Füllsätze, aber darin sind menschliche Autoren auch sehr gut.

Man kann viel über KI-Texte herziehen, Haare in der KI-Suppe finden und sich über Fehler, die die KI produziert hat, lustig machen. Wer das macht und sich daher als menschlicher Autor auf der sichereren Seite fühlt, ignoriert einen wesentlichen Aspekt. Ich zitiere einmal den Geschäftsführer eines Mitbewerbers: „Solange es rankt und billiger ist, ist es den Leuten egal.

Read more

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Plattformen müssen Umsätze melden

Worum gehst es beim DAC 7 und dem PStTG?

Etwas überraschend hat die Bundesregierung Ende Dezember 2022 noch schnell die EU-Richtlinie 2021/514, auch DAC 7 genannt, umgesetzt. Angeschoben wurde die Richtlinie von den Franzosen, da halb Paris über Airbnb vermietet wird, ohne dass sonderliche viele Steuereinnahmen an den Staat fließen.

Das PStTG wurde in der Presse auch primär mit eBay, Airbnb, Uber & Co in Verbindung gebracht. Es betrifft allerdings auch Crowdworking-Plattformen wie content.de.

Um Steuerverkürzungstendenzen in der Plattformwirtschaft entgegenzuwirken, sind Plattformen verpflichtet, ab 2023 alle Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit der registrierten Plattformnutzer*innen einmal jährlich zu melden. Achtung: Diese Meldung ersetzt nicht die Pflicht der Crowdworker*innen, Ihre Plattformverdienste wie bisher in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wer muss was melden laut PStTG?

Sofern ein*e Crowdworker*in Aufträge ausgeführt, muss die Plattform seine bzw. ihre Verdienste melden, wenn es sich um sogenannte relevante Tätigkeiten handelt.

Update: Achtung! Die Einschränkung von bis zu 30 Aufträgen und 2.000 Euro Umsatz als Bagatellgrenze gilt nur für den Verkauf von Waren, nicht für den hier relevanten Satz 2. der die Erbringung persönlicher Dienstleistungen betrifft!

Eine relevante Tätigkeit im Sinne des Gesetzes ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:

  1. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;
  2. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
  3. der Verkauf von Waren;
  4. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__5.html

Punkt 1 trifft Plattformen wie Airbnb, Punkt 3 eBay, Etsy & Co und Punkt 4 Uber. Punkt 2 ist relativ abstrakt gehalten und betrifft somit den Großteil der Crowdworking-Plattformen.

Meldende Plattformbetreiber haben für jeden meldepflichtigen Anbieter, der eine natürliche Person ist, die folgenden Informationen zu melden:

  • den Vor- und Nachnamen
  • die Anschrift des Wohnsitzes
  • jede Steueridentifikationsnummer, die dem Anbieter erteilt wurde, und den jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der sie erteilt hat, oder, sofern keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist, den Geburtsort;
  • sofern vorhanden, die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke;
  • das Geburtsdatum;
  • sofern vorhanden, die Kennung des Finanzkontos;
  • sofern vorhanden, den Namen des Inhabers des Finanzkontos, wenn dieser von dem Namen des Anbieters abweicht, sowie alle sonstigen der Identifizierung des Kontoinhabers dienlichen Informationen;
  • jegliche Gebühren, Provisionen oder Steuern, die in jedem Quartal des Meldezeitraums von dem Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet wurden;
  • die in jedem Quartal des Meldezeitraums insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung;
  • die Zahl der relevanten Tätigkeiten, für die in jedem Quartal des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__14.html

Gibt es eine Mitwirkungspflicht für Crowdworker*innen?

Crowdworker*innen, im Gesetz auch Anbieter genannt, sind nach §23 verpflichtet, den Plattformen notwendige Informationen vorzulegen. Kommen die Crowdworker*innen den entsprechenden Aufforderungen der Plattformen nicht nach, sind diese gezwungen, Accounts zu schließen, Zahlungen einzustellen und weitere Registrierungen der Crowdworker*innen zu verhindern.

Bestehen für einen Plattformbetreiber Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, hat er die Angabe zu überprüfen, z. B. indem er die Vorlage eines gültigen, von einer Behörde erteilten Identifikationsdokuments verlangt.

Wie geht content.de mit dem PStTG um?

Selbstverständlich wird auch content.de an dem Meldeverfahren teilnehmen. Bis auf die Steueridentifikationsnummer(n) liegen uns alle Daten vor.

Die erste Meldung wird im Januar 2024 für das Jahr 2023 erfolgen. Vermutlich im Dezember werden wir daher nochmals alle bis dahin infrage kommenden Autor*innen auffordern, ihre aktuellen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum etc. zu prüfen. Mit der Meldung der Daten wird auch ein Link zu den gemeldeten Daten pro Jahr im Account unter den Jahresverdienstbescheinigungen zur Verfügung gestellt.

Alle Autoren, die Ihren dauerhaften Wohnsitz in der EU haben, müssen daher zwingende eine eTin bei content.de hinterlegen. Für Autoren mit dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der EU ist die Angabe von Geburtsort, -land, und -tag verpflichtend.

Wie kommt content.de an meine Steueridentifikationsnummer(n) (eTin)?

Die Steueridentifikationsnummer, auch TIN oder eTin genannt, können Sie im Menü Verwaltung/Persönliche Daten erfassen. Erfassen Sie hier zuerst die (primäre) Steueridentifikationsnummer des Landes, in dem Sie steuerlich veranlagt sind.

Sollten Ihnen aus anderen Mitgliedstaaten Steuernummern zugeteilt worden sein, erfassen Sie diese bitte unter „weitere eTins“.

Ihre eTin wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Normalerweise finden Sie die eTin auch in Ihrer Einkommensteuererklärung oder, falls Sie sich in einer Festanstellung befinden, außerdem auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung. Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht zur Hand haben, können Sie sie erneut beim Bundezentralamt für Steuern anfordern.

Achtung, geben Sie nicht Ihre Steuernummer (Format xxx/xxxx/xxxx) oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format DE123456789) an! Die deutsche Steueridentifikationsnummer hat 11 Stellen und besteht nur aus Ziffern. Andere EU-Länder haben andere Formate.

Achtung: Im Jahr 2003 hatte die eTin ein anderes Format: Die eTIN war damals ein 14-stelliger Ordnungsbegriff, der aus den persönlichen Daten Name, Vorname und Geburtsdatum gebildet wurde. Sie bestand aus den Großbuchstaben A bis Z und den Ziffern 0 bis 9. Diese alte Form der eTin taucht heutzutage manchmal immer noch auf Lohnsteuerbescheinigungen auf. Verwenden Sie diese alte Form eTin bitte nicht!

Um die Erfassung von Steueridentifikationsnummern zu beschleunigen, können Auszahlungen bei content.de künftig nur noch mit erfasster eTin erfolgen.

Hilfreiche Links:

Ist ChatGPT das neue Clubhouse oder das neue Google?

Mit der Floskel „ChatGPT ist in aller Munde“ würde ChatGPT vermutlich in einer künftigen Version einen Text über sich selbst beginnen, kein Wunder, denn die meisten aktuellen News- und Blogbeiträge fangen derzeit mit dieser oder einer ähnlichen Floskel an. Welchen Einfluss das auf einen ChatGPT-Text haben kann, sehen wir gleich.

Auch wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit ChatGPT, Jasper, Neuroflash und all den auf der openAI-Technologie basierenden Tools auseinandergesetzt, viel getestet, mit Kund*innen und Autor*innen gesprochen. Welche Risiken und Chancen sehen wir in ChatGPT? Die Thematik ist komplex, daher wird der folgende Blogbeitrag auch etwas länger. Durchhalten und dranbleiben ist angesagt, wenn man mitreden will. Es lohnt sich.

Read more

Sonnig mit leichter Bewölkung: die 5. Ausgabe des E-Commerce-BBQ

Um es gleich vorweg zu nehmen: Wetter und Stimmung waren bei der fünften Ausgabe des E-Commerce-BBQ auf dem Gelände des Logistik- und Fulfillment-Dienstleisters B+S Logistik in Senne bestens.

e-commerce-bbq 2022

Die Wetteraussichten

Die aufziehenden Wolken wurden von einigen Speakern und vom Veranstalter selbst an den sonnigen Himmel geredet. Bei der Eröffnung sprach Stefan Brinkmann, Geschäftsführer der B+S Logistik davon, dass nach den zwei Corona-Jahren, die der Logistik und dem E-Commerce gute Umsatzzuwächse brachten, nun durch Preiserhöhungen und Lieferschwierigkeiten eine Stagnation erkennbar sei. 

Felix Beilharz sprach in seiner Keynote „The State of Digital Marketing 2022“ gar über Kontrollverlust beim Tracking für das Advertising: „Bye bye hypergranulares Targeting“. Nicht nur die DSGVO, sondern auch Browserhersteller verhindern immer mehr das Tracking durch 3rd Party Cookies. Apple führte beispielsweise mit iOS14 das AppTransparencyTracking (ATT) ein, Google Chrome will bis spätestens 2024 jegliches Tracking durch 3rd Party Cookies unterbinden.

Read more

Herbsterwachen: And the winners are…

Unsere Aktion Herbsterwachen ist zu Ende und die Gewinner stehen fest. Während die Sieger in einigen Qualitätsstufen schnell eindeutig feststanden, war es in anderen bis zum Schluss ein Kopf-an-Kopf-Rennen. 

Besonders interessant ist dabei die Qualitätsstufe 4*.  Platz 1 und Platz 2 machten es spannend und liegen am Ende nur knapp 400 Wörter auseinander. Allerdings ließen die beiden den dritten 4*-Gewinner ziemlich schnell hinter sich: Der Unterschied zwischen Platz 2 und 3 liegt bei ganzen 20.000 Wörtern! Außerdem wurden in dieser Qualitätsstufe insgesamt die meisten Wörter und Texte geschrieben. 

Das engste Rennen um das Siegertreppchen gab es in der Stufe 2*. Dort unterscheiden sich Platz 3 und 4 nur um 1200 Wörter. In allen anderen Qualitätsleveln war dieser Unterschied deutlich größer.

Hier sind alle Gewinner und ihre erreichte Wortanzahl auf einen Blick: 

Read more

E-Commerce-BBQ 2021: Endlich wieder unter Leuten

e-Commerce BBQ

Eigentlich hatte ich das Veranstaltungsjahr 2021 schon abgeschrieben, als ich vor wenigen Tagen auf das E-Commerce-BBQ aufmerksam gemacht wurde und spontan eine Karte orderte für die erste berufliche Präsenzveranstaltung seit vielen Monaten.

Das E-Commerce-BBQ stieß geschickt in die Lücke, die die digitale OMKB im Großraum Bielefeld in den letzten beiden Jahren hinterlassen hatte. Vortragsveranstaltungen funktionieren online nur bedingt. Das Netzwerken drumherum ist eben ein zu wichtiger Bestandteil. Umso schöner, dass es hier spontan mal wieder die Möglichkeit gab, Vorträge zu hören und Menschen face to face zu treffen.

Veranstaltet wurde das BBQ diesmal allein vom Logistikunternehmen B+S in Bielefeld-Senne, das mit seiner Logistikhalle und dem großen Parkplatz auch wieder die Räumlichkeiten stellte. Die große, luftige Lagerhalle und das weitläufige Außengelände sorgten für die notwendigen Corona-Abstände. Bei bestem Wetter hielt man sich auch gerne im Freien auf, um zu netzwerken oder einen kleinen Appetitanreger vom Grill zu genießen.

Beim letzten E-Commerce-BBQ im Jahr 2019 war das Programm auf 3 bis 4 Slots am Nachmittag beschränkt, mit anschließendem Netzwerken beim Grillen. Diesmal hatte man sich ein umfangreiches Tagesprogramm auferlegt. Das begann erst mal mit einer 45-minütigen Verzögerung, da die ausführliche 3G- und Ticketkontrolle beim Einlass etwas unprofessionell organisiert war. Es gab zwar genügend Personal, aber offenbar nur eine ausgedruckte Liste zum Abhaken. Bei kolportierten 500 Anmeldungen dauert das dann etwas. Dazu kam ein mit 30 Minuten zu kurz gewählter Mittagsbreak, der ein Aufholen der Zeit auch nicht ermöglichte, sodass sich die Verzögerung durch den ganzen Tag zog und den letzten Vortragenden etwas auf die Füße fiel.

Read more

Hinweise zum Umgang mit veränderten Umsatzsteuersätzen bei content.de

## Update Dezember 2020 ##

Für Kunden mit Sitz in Deutschland und USt-pflichtige EU- und Drittlandkunden:

Da die USt zum 1.1.2021 wieder auf das ursprüngliche Niveau angehoben wird, sind auch wieder Anpassungen des Anzahlungsguthabens notwendig. Analog zu den weiter unten beschriebenen Umstellungen zum 1.7. werden wir bei Kunden, deren Accounts auf 16% USt umgestellt wurden, das vorhandene Anzahlungsguthaben stornieren und eine neue Anzahlung mit dem dann wieder gültigen USt-Satz von 19 % erstellen.

Achtung: Dadurch sinkt der Netto-Kontostand um knapp 2,6 %. Bei der damaligen Senkung des USt-Satzes ist der Kontostand entsprechend angestiegen.

Wichtiger Hinweis: Damit durch jahresübergreifend laufende Aufträge keine negativen Kontostände entstehen, kann das vorhandene Guthaben vom 14.12. bis zum 31.12.2020 nicht in vollem Umfang für die Beauftragung neuer Texte verwendet werden. 3 % des Guthabens stehen nicht zur Verfügung und sind für die Umstellung geblockt. Dieses Guthaben wird im Account als Kreditlimit/Reservierung ausgewiesen. Diese Reservierung wird nach der Umstellung natürlich wieder aufgelöst.

Read more

Keine Panik bei einer Ablehnung

Manchmal trifft es auch die beste Autor*in: Ein Text wird abgelehnt. Das passiert bei content.de im Schnitt bei weniger als einem von tausend Texten. Manchmal passt es einfach nicht. Der Text erfüllt nicht die Erwartungen der Auftraggeber*in. Das kann an vielen Gründen liegen. Auch daran, dass die Aufgabenstellung ggf. nicht klar genug formuliert war, Vorgaben widersprüchlich waren oder die Kommunikation im Vorfeld oder während des Auftrags in die falsche Richtung lief.

Bevor eine Auftraggeber*in eine Ablehnung beantragen kann, muss mindestens eine Revision vorausgegangen sein. Revisionen durch Copyscape zählen nicht dazu. Gründe für die Ablehnung müssen bereits in den vorhergehenden Revisionen genannt werden, damit auch eine echte Chance der Nachbesserung besteht. Das gilt insbesondere für inhaltliche Fehler, Missachtung der Briefingvorgaben etc.

Kommt es dann zur Ablehnung, ist in vielen Fällen nicht (nur) eine Seite alleine Schuld an der Situation. Schlechte Briefings, fehlerhafte Kommunikation, Überlesen von Anweisungen, fehlendes Hintergrundwissen und viele andere Fallstrickte führen dann dazu, dass der Text nicht so aussieht, wie erwartet.

Was passiert, wenn eine Ablehnung beantragt wird?

Dann landen Auftrag und Text bei der Qualitätssicherung von content.de auf dem Tisch. Erstmal pausieren hier alle Fristen. Dann gehen wir unsere Checkliste durch, die in unserem internen Handbuch festgelegt ist. So stellen wir sicher, dass jede Ablehnung nach dem gleichen standardisierten Prozess geprüft wird. Dazu Prüfen wir:

  1. Wurde der Auftrag mindestens in dem für die Textart und Länge vorgegebenen Level (wahlweise Direct Order Vergütung) eingestellt? Wir orientieren uns hier an den Vorgaben aus unserer Preisliste. Dem Auftraggeber werden mögliche Unterschreitungen angezeigt vor der Auftragserteilung.
  2. Ist das Briefing widerspruchsfrei, passt es zur gewählten Textart und zum Auftragstitel?
  3. Ist das Briefing umfangreich genug, um einen passenden Text zu erstellen?
  4. Sind die Briedingvorgaben im gegebenen Rahmen und mit den gelieferten Informationen umsetzbar?
  5. Welche Kommunikation gab es vor und während der Texterstellung?
  6. Entspricht der Text vom Niveau her mindestens dem gewählten Auftragslevel oder der Vergütung bei DirectOrders?
  7. Sind alle Briefingvorgeben erfüllt?
  8. Wurden Ablehnungsgründe bereits in der oder den Revisionen angesprochen?
  9. Sind die Revisionsgründe nachvollziehbar? Werden z. B. inhaltliche Fehler konkret benannt, erfolgten Markierungen im Text?
  10. Wie wurde auf die Revision(en) reagiert?

Beim Durchgehen der Liste findet die Qualitätssicherung oft sehr schnell die diversen Ursachen für die Ablehnung. Mal formuliert der Auftraggeber nicht genau genug, was er wollte, mal war es doch das Unvermögen der Autorenschaft, mal hat man einfach aneinander vorbeigeredet, mal war der Auftrag gar nicht zu erfüllen und die Autor*in hat trotzdem einfach losgeschrieben, ohne offensichtliche Probleme anzusprechen. Oft sind beide Seiten nicht ganz unschuldig am Ergebnis. Dann versuchen wir zu vermitteln, fordern ggf. zu konkreteren Revisionshinweisen auf, zeigen Recherchequellen auf, weisen Auftraggeber auf überzogenen Anforderungen hin, oder auch schon mal Autor*innen darauf, dass man sich ggf. übernommen hat mit dem Thema, oder zu flüchtig gearbeitet hat.

Was sagt die Statistik?

Grundsätzlich versucht content.de bestehende Texte zu retten, wenn es denn möglich ist, d. h. wir versuchen einen Kompromiss auszuhandeln, helfen zu vermitteln, und unterstützen ggf. bei einer weiteren Revisionsrunde, die dann zu einem akzeptablen, d. h. annahmefähigen Text führt, der das Briefing erfüllt. In etwa 40% der Fälle bekommen wir das hin. In 25% Fällen müssen wir der Ablehnung tatsächlich zustimmen, ebenso oft widersprechen wir ca. der Ablehnung. IN den Restlichen fällen gestehen sich alle Beteiligten ein, dass man wohl nicht zueinander findet kann, die

Wichtiger Hinweis: Entscheidet content.de. dass ein Text tatsächlich abgelehnt wird, hat der Auftraggeber kein Recht, den Text in irgendeiner Form zu nutzen.

content.de im COVID-19-Homeoffice

Es passierte bereits am zweiten Tag: Ungeduscht, mit einem Kaffee in der Hand und sonst nur mit T-Shirt und Boxershorts bekleidet meldete ich mich um kurz nach 7 Uhr im Firmenchat mit einem ostwestfälisch-knappen „Moin“ zum Dienst. Bis zur ersten Videokonferenz um 9 Uhr hat man ja noch Zeit, sich hübsch und frisch zu machen. Willkommen im Homeoffice-Klischee.

COVID-19 hat nicht nur das Land, sondern inzwischen die ganze Welt fest im Griff. Das Leben in den Innenstädten kommt (zu) langsam zum Stillstand. Kitas, Schulen und Unis haben geschlossen. VW, Audi, Daimler und BMW stoppen die Autoproduktion, IKEA  & Co schließen ihre Filialen. Social Distancing ist angesagt, seit dem letzten Wochenende auch ganz offiziell auf Anweisung aus Berlin.  Wer kann, arbeitet im Homeoffice

Das content.de-Team arbeitet nun bereits in der zweiten Woche im Homeoffice. Was sind unsere Erfahrungen, wie ergeht es uns dabei?

Read more