Belächelt und dennoch oft zu finden: der Deppenapostroph

Als Deppenapostroph wird oft ein falsch gesetzter Apostroph bezeichnet. Nun ist es vielleicht ein wenig hart, jemanden als Deppen abzustempeln, nur weil er einen Apostroph setzt, wo keiner hingehört. Im Grunde sind viele Menschen einfach nur verunsichert, wie man den Apostroph gebraucht. Dabei sind die Apostroph-Regeln der deutschen Sprache gar nicht so schwer. Wir zeigen heute mal, wie das mit dem Apostroph funktioniert. Read more

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Plattformen müssen Umsätze melden

Worum gehst es beim DAC 7 und dem PStTG?

Etwas überraschend hat die Bundesregierung Ende Dezember 2022 noch schnell die EU-Richtlinie 2021/514, auch DAC 7 genannt, umgesetzt. Angeschoben wurde die Richtlinie von den Franzosen, da halb Paris über Airbnb vermietet wird, ohne dass sonderliche viele Steuereinnahmen an den Staat fließen.

Das PStTG wurde in der Presse auch primär mit eBay, Airbnb, Uber & Co in Verbindung gebracht. Es betrifft allerdings auch Crowdworking-Plattformen wie content.de.

Um Steuerverkürzungstendenzen in der Plattformwirtschaft entgegenzuwirken, sind Plattformen verpflichtet, ab 2023 alle Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit der registrierten Plattformnutzer*innen einmal jährlich zu melden. Achtung: Diese Meldung ersetzt nicht die Pflicht der Crowdworker*innen, Ihre Plattformverdienste wie bisher in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wer muss was melden laut PStTG?

Sofern ein*e Crowdworker*in Aufträge ausgeführt, muss die Plattform seine bzw. ihre Verdienste melden, wenn es sich um sogenannte relevante Tätigkeiten handelt.

Update: Achtung! Die Einschränkung von bis zu 30 Aufträgen und 2.000 Euro Umsatz als Bagatellgrenze gilt nur für den Verkauf von Waren, nicht für den hier relevanten Satz 2. der die Erbringung persönlicher Dienstleistungen betrifft!

Eine relevante Tätigkeit im Sinne des Gesetzes ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:

  1. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;
  2. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
  3. der Verkauf von Waren;
  4. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__5.html

Punkt 1 trifft Plattformen wie Airbnb, Punkt 3 eBay, Etsy & Co und Punkt 4 Uber. Punkt 2 ist relativ abstrakt gehalten und betrifft somit den Großteil der Crowdworking-Plattformen.

Meldende Plattformbetreiber haben für jeden meldepflichtigen Anbieter, der eine natürliche Person ist, die folgenden Informationen zu melden:

  • den Vor- und Nachnamen
  • die Anschrift des Wohnsitzes
  • jede Steueridentifikationsnummer, die dem Anbieter erteilt wurde, und den jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der sie erteilt hat, oder, sofern keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist, den Geburtsort;
  • sofern vorhanden, die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke;
  • das Geburtsdatum;
  • sofern vorhanden, die Kennung des Finanzkontos;
  • sofern vorhanden, den Namen des Inhabers des Finanzkontos, wenn dieser von dem Namen des Anbieters abweicht, sowie alle sonstigen der Identifizierung des Kontoinhabers dienlichen Informationen;
  • jegliche Gebühren, Provisionen oder Steuern, die in jedem Quartal des Meldezeitraums von dem Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet wurden;
  • die in jedem Quartal des Meldezeitraums insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung;
  • die Zahl der relevanten Tätigkeiten, für die in jedem Quartal des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__14.html

Gibt es eine Mitwirkungspflicht für Crowdworker*innen?

Crowdworker*innen, im Gesetz auch Anbieter genannt, sind nach §23 verpflichtet, den Plattformen notwendige Informationen vorzulegen. Kommen die Crowdworker*innen den entsprechenden Aufforderungen der Plattformen nicht nach, sind diese gezwungen, Accounts zu schließen, Zahlungen einzustellen und weitere Registrierungen der Crowdworker*innen zu verhindern.

Bestehen für einen Plattformbetreiber Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, hat er die Angabe zu überprüfen, z. B. indem er die Vorlage eines gültigen, von einer Behörde erteilten Identifikationsdokuments verlangt.

Wie geht content.de mit dem PStTG um?

Selbstverständlich wird auch content.de an dem Meldeverfahren teilnehmen. Bis auf die Steueridentifikationsnummer(n) liegen uns alle Daten vor.

Die erste Meldung wird im Januar 2024 für das Jahr 2023 erfolgen. Vermutlich im Dezember werden wir daher nochmals alle bis dahin infrage kommenden Autor*innen auffordern, ihre aktuellen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum etc. zu prüfen. Mit der Meldung der Daten wird auch ein Link zu den gemeldeten Daten pro Jahr im Account unter den Jahresverdienstbescheinigungen zur Verfügung gestellt.

Alle Autoren, die Ihren dauerhaften Wohnsitz in der EU haben, müssen daher zwingende eine eTin bei content.de hinterlegen. Für Autoren mit dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der EU ist die Angabe von Geburtsort, -land, und -tag verpflichtend.

Wie kommt content.de an meine Steueridentifikationsnummer(n) (eTin)?

Die Steueridentifikationsnummer, auch TIN oder eTin genannt, können Sie im Menü Verwaltung/Persönliche Daten erfassen. Erfassen Sie hier zuerst die (primäre) Steueridentifikationsnummer des Landes, in dem Sie steuerlich veranlagt sind.

Sollten Ihnen aus anderen Mitgliedstaaten Steuernummern zugeteilt worden sein, erfassen Sie diese bitte unter „weitere eTins“.

Ihre eTin wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Normalerweise finden Sie die eTin auch in Ihrer Einkommensteuererklärung oder, falls Sie sich in einer Festanstellung befinden, außerdem auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung. Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht zur Hand haben, können Sie sie erneut beim Bundezentralamt für Steuern anfordern.

Achtung, geben Sie nicht Ihre Steuernummer (Format xxx/xxxx/xxxx) oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format DE123456789) an! Die deutsche Steueridentifikationsnummer hat 11 Stellen und besteht nur aus Ziffern. Andere EU-Länder haben andere Formate.

Achtung: Im Jahr 2003 hatte die eTin ein anderes Format: Die eTIN war damals ein 14-stelliger Ordnungsbegriff, der aus den persönlichen Daten Name, Vorname und Geburtsdatum gebildet wurde. Sie bestand aus den Großbuchstaben A bis Z und den Ziffern 0 bis 9. Diese alte Form der eTin taucht heutzutage manchmal immer noch auf Lohnsteuerbescheinigungen auf. Verwenden Sie diese alte Form eTin bitte nicht!

Um die Erfassung von Steueridentifikationsnummern zu beschleunigen, können Auszahlungen bei content.de künftig nur noch mit erfasster eTin erfolgen.

Hilfreiche Links:

Ist ChatGPT das neue Clubhouse oder das neue Google?

Mit der Floskel „ChatGPT ist in aller Munde“ würde ChatGPT vermutlich in einer künftigen Version einen Text über sich selbst beginnen, kein Wunder, denn die meisten aktuellen News- und Blogbeiträge fangen derzeit mit dieser oder einer ähnlichen Floskel an. Welchen Einfluss das auf einen ChatGPT-Text haben kann, sehen wir gleich.

Auch wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit ChatGPT, Jasper, Neuroflash und all den auf der openAI-Technologie basierenden Tools auseinandergesetzt, viel getestet, mit Kund*innen und Autor*innen gesprochen. Welche Risiken und Chancen sehen wir in ChatGPT? Die Thematik ist komplex, daher wird der folgende Blogbeitrag auch etwas länger. Durchhalten und dranbleiben ist angesagt, wenn man mitreden will. Es lohnt sich.

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