Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Plattformen müssen Umsätze melden

Worum gehst es beim DAC 7 und dem PStTG?

Etwas überraschend hat die Bundesregierung Ende Dezember 2022 noch schnell die EU-Richtlinie 2021/514, auch DAC 7 genannt, umgesetzt. Angeschoben wurde die Richtlinie von den Franzosen, da halb Paris über Airbnb vermietet wird, ohne dass sonderliche viele Steuereinnahmen an den Staat fließen.

Das PStTG wurde in der Presse auch primär mit eBay, Airbnb, Uber & Co in Verbindung gebracht. Es betrifft allerdings auch Crowdworking-Plattformen wie content.de.

Um Steuerverkürzungstendenzen in der Plattformwirtschaft entgegenzuwirken, sind Plattformen verpflichtet, ab 2023 alle Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit der registrierten Plattformnutzer*innen einmal jährlich zu melden. Achtung: Diese Meldung ersetzt nicht die Pflicht der Crowdworker*innen, Ihre Plattformverdienste wie bisher in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wer muss was melden laut PStTG?

Sofern ein*e Crowdworker*in Aufträge ausgeführt, muss die Plattform seine bzw. ihre Verdienste melden, wenn es sich um sogenannte relevante Tätigkeiten handelt.

Update: Achtung! Die Einschränkung von bis zu 30 Aufträgen und 2.000 Euro Umsatz als Bagatellgrenze gilt nur für den Verkauf von Waren, nicht für den hier relevanten Satz 2. der die Erbringung persönlicher Dienstleistungen betrifft!

Eine relevante Tätigkeit im Sinne des Gesetzes ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:

  1. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;
  2. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
  3. der Verkauf von Waren;
  4. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__5.html

Punkt 1 trifft Plattformen wie Airbnb, Punkt 3 eBay, Etsy & Co und Punkt 4 Uber. Punkt 2 ist relativ abstrakt gehalten und betrifft somit den Großteil der Crowdworking-Plattformen.

Meldende Plattformbetreiber haben für jeden meldepflichtigen Anbieter, der eine natürliche Person ist, die folgenden Informationen zu melden:

  • den Vor- und Nachnamen
  • die Anschrift des Wohnsitzes
  • jede Steueridentifikationsnummer, die dem Anbieter erteilt wurde, und den jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der sie erteilt hat, oder, sofern keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist, den Geburtsort;
  • sofern vorhanden, die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke;
  • das Geburtsdatum;
  • sofern vorhanden, die Kennung des Finanzkontos;
  • sofern vorhanden, den Namen des Inhabers des Finanzkontos, wenn dieser von dem Namen des Anbieters abweicht, sowie alle sonstigen der Identifizierung des Kontoinhabers dienlichen Informationen;
  • jegliche Gebühren, Provisionen oder Steuern, die in jedem Quartal des Meldezeitraums von dem Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet wurden;
  • die in jedem Quartal des Meldezeitraums insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung;
  • die Zahl der relevanten Tätigkeiten, für die in jedem Quartal des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__14.html

Gibt es eine Mitwirkungspflicht für Crowdworker*innen?

Crowdworker*innen, im Gesetz auch Anbieter genannt, sind nach §23 verpflichtet, den Plattformen notwendige Informationen vorzulegen. Kommen die Crowdworker*innen den entsprechenden Aufforderungen der Plattformen nicht nach, sind diese gezwungen, Accounts zu schließen, Zahlungen einzustellen und weitere Registrierungen der Crowdworker*innen zu verhindern.

Bestehen für einen Plattformbetreiber Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, hat er die Angabe zu überprüfen, z. B. indem er die Vorlage eines gültigen, von einer Behörde erteilten Identifikationsdokuments verlangt.

Wie geht content.de mit dem PStTG um?

Selbstverständlich wird auch content.de an dem Meldeverfahren teilnehmen. Bis auf die Steueridentifikationsnummer(n) liegen uns alle Daten vor.

Die erste Meldung wird im Januar 2024 für das Jahr 2023 erfolgen. Vermutlich im Dezember werden wir daher nochmals alle bis dahin infrage kommenden Autor*innen auffordern, ihre aktuellen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum etc. zu prüfen. Mit der Meldung der Daten wird auch ein Link zu den gemeldeten Daten pro Jahr im Account unter den Jahresverdienstbescheinigungen zur Verfügung gestellt.

Alle Autoren, die Ihren dauerhaften Wohnsitz in der EU haben, müssen daher zwingende eine eTin bei content.de hinterlegen. Für Autoren mit dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der EU ist die Angabe von Geburtsort, -land, und -tag verpflichtend.

Wie kommt content.de an meine Steueridentifikationsnummer(n) (eTin)?

Die Steueridentifikationsnummer, auch TIN oder eTin genannt, können Sie im Menü Verwaltung/Persönliche Daten erfassen. Erfassen Sie hier zuerst die (primäre) Steueridentifikationsnummer des Landes, in dem Sie steuerlich veranlagt sind.

Sollten Ihnen aus anderen Mitgliedstaaten Steuernummern zugeteilt worden sein, erfassen Sie diese bitte unter „weitere eTins“.

Ihre eTin wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Normalerweise finden Sie die eTin auch in Ihrer Einkommensteuererklärung oder, falls Sie sich in einer Festanstellung befinden, außerdem auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung. Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht zur Hand haben, können Sie sie erneut beim Bundezentralamt für Steuern anfordern.

Achtung, geben Sie nicht Ihre Steuernummer (Format xxx/xxxx/xxxx) oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format DE123456789) an! Die deutsche Steueridentifikationsnummer hat 11 Stellen und besteht nur aus Ziffern. Andere EU-Länder haben andere Formate.

Achtung: Im Jahr 2003 hatte die eTin ein anderes Format: Die eTIN war damals ein 14-stelliger Ordnungsbegriff, der aus den persönlichen Daten Name, Vorname und Geburtsdatum gebildet wurde. Sie bestand aus den Großbuchstaben A bis Z und den Ziffern 0 bis 9. Diese alte Form der eTin taucht heutzutage manchmal immer noch auf Lohnsteuerbescheinigungen auf. Verwenden Sie diese alte Form eTin bitte nicht!

Um die Erfassung von Steueridentifikationsnummern zu beschleunigen, können Auszahlungen bei content.de künftig nur noch mit erfasster eTin erfolgen.

Hilfreiche Links:

7 thoughts on “Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Plattformen müssen Umsätze melden

  • 13. Mai 2024 at 02:52
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    Ist ja nett, daß ein Gesetz rückwirkend angewendet wird… Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

  • 1. Februar 2023 at 18:30
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    Was ist los mit Euch? Es geht bei diesem Gesetz um keine Freiheitsbeschränkungen, nichts geht deswegen vor die Hunde, es ist weder gierig oder widerlich, auch mit Lügen, Toilettenwasser oder Maskenpflicht hat es rein GAR NICHTS zu tun. Es geht schlicht ums Steuern zahlen – soll es in anderen “ruhigeren” Ländern übrigens auch geben.
    Wer seinen Content.de Verdienst zuvor schon bei der Steuererklärung angegeben hat, für den ändert sich NICHTS.

    Welches sind denn die “ruhigen Länder ohne Existenzangst”? Chaos-England nach dem Brexit, die USA ohne soziales Netz, die bettelarmen osteuropäischen Staaten, die Ukraine, Afghanistan, all die anderen Länder, in denen Menschenrechte nichts gelten…?

    Die Auswahl der Staaten, in denen es sich besser leben lässt als in Deutschland, ist verdammt klein! Aber für manche geht unser Land “vor die Hunde”, weil ihr Einkommen ganz normal versteuert werden soll. Steuern, von denen übrigens die Schulen für ihre Kinder bezahlt werden oder Straßen, die kostenlos genutzt werden dürfen.

  • 31. Januar 2023 at 18:04
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    Da ich hauptberuflich bei content.de schreibe, zahle ich auch vollständig Einkommenssteuer und Vorsteuer. Dennoch finde ich, dass sich der Staat langsam zu viel herausnimmt und jegliche Freiheit beschränkt. Beispiele: Maskenpflicht, 3G, Ausgangssperre, nun das PStTG. Da stellt sich mir langsam die Frage, wann ich bei der Kommune oder an noch höherer Stelle anfragen muss, wann ich auf Toilette gehe und wie viel Wasser durch die Spülung laufen darf. Ich finde es traurig, dass sich der Staat um alles Mögliche, aber nicht um die wirklich brisanten Themen kümmert … . Die meisten Autoren bei content.de sind sicherlich steuerehrlich (da reihe ich mich ein) und keiner von uns ist Millionär. Es ist traurig mit anzusehen, wie das Land sprichwörtlich vor die Hunde geht. Wir schauen nicht nur alle tatenlos zu, wir befeuern das auch. In anderen Ländern geht es ruhiger zu und die Bürger leiden nicht unter täglicher Existenzangst, wie es bei uns der Fall ist. Ich ernähre beispielsweise meine Familie mit dem Schreiben, zahle ein Haus ab und muss meine Krankenversicherung aus der eigenen Tasche tilgen. Dass da einige Euro im Monat auflaufen, muss ich sicherlich nicht explizit erwähnen. Der Staat entmündigt uns mit jedem neuen Gesetz und mit jeder Anordnung. Freie Bürger in einer Demokratie sind wir schon lange nicht mehr. Das klingt sicherlich hart, doch es ist die Wahrheit und wenn ich etwas gelernt habe, in meinen 48 Lebensjahren, ist es, dass sich die Wahrheit durchsetzt und dass Lügen in Schall und Rauch verschwinden.

  • 30. Januar 2023 at 18:00
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    Es geht hier nur um die Meldung der Verdienste. Steuerfreibeträge etc. bleiben wie bisher erhalten. Wer wirklich nur 1.000 Euro pro Jahr verdient, muss dafür weiterhin keine Steuern zahlen.

  • 30. Januar 2023 at 17:54
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    Innerhalb von zehn Jahren hier bei Content habe ich 9000 Euro “verdient”, das sind nicht mal 1000 Euro im Jahr. Und jetzt giert dieser Staat noch nach diesen paar Kröten? Wie widerlich ist das?

  • 29. Januar 2023 at 21:55
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    Eine sehr sehr gute Nachricht wie ich finde. Mir war das bisher noch nicht bekannt, dass es diese EU-Richtlinie gibt. In Sachen Steuerhinterziehung finde ich es aber klasse. Ich persönlich war vom ersten Tag bei Content.de an absolut ehrlich gegenüber dem Finanzamt. Ohne es zu wissen und ohne jemanden unter Generalverdacht stellen zu wollen, könnte ich mir jedoch vorstellen, dass es irgendwo auf der Welt Texter:innen gibt, die es nicht so genau nehmen. Gebe ich mein Einkommen bei Content.de nicht an, mache ich mich zum Einen strafbar und zum Anderen habe ich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Textern, die teurer sind, weil sie die Steuer mit einplanen. Damit zukünftig alle die bittere Pille der Einkommenssteuer schlucken, finde ich es super. Es herrscht nun Gerechtigkeit und das ist gut so!

  • Pingback: Muss ich als Autor bei content.de Steuern zahlen? | Blog content.de

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