Die Coronakrise hat die Welt im Griff. Nicht nur die Gesundheit der Menschen bereitet uns in diesen Tagen große Sorgen, auch die Wirtschaft ist bereits jetzt schwer angeschlagen. Produktionen werden eingestellt, Einzelhändler bleiben auf ihrer Ware sitzen, Restaurants dürfen nicht öffnen. In diesen Zeiten kann man regelrecht froh sein, ein Crowdworker zu sein.
Vorteil Crowdworking: Der Betrieb geht weiter
Zum Glück: Eine Crowdworkingplattform wie content.de ist nicht von einer Produktionseinstellung betroffen. Unsere Autoren sitzen im Homeoffice und befolgen vorbildlich Regel Nummer eins dieser turbulenten Zeit: “Bleibt zuhause!”. Auch der größte Teil unserer Kunden hat die Möglichkeit, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Es läuft also alles weiter wie gewohnt.
Doch für viele unserer Texter ist content.de nicht die alleinige Einkommensquelle.
Was ist, wenn durch die Coronakrise doch finanzielle Schwierigkeiten entstehen?
Hier schaffen wir einen Überblick darüber, wie und wo Soloselbstständige und Kleinstunternehmer Unterstützung bekommen.
Soforthilfeprogramm der Bundesregierung
Soforthilfen im Umfang von insgesamt 50 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige zur Verfügung. Das bedeutet:
Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate.
Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate.
Voraussetzung für die Bezuschussungen: Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen im direkten Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Als Stichtag gilt der 11. März 2020.
Beantragt werden können die Soforthilfen bei den jeweiligen Ländern beziehungsweise Kommunen. Welche Stelle für die Beantragung zuständig ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Detaillierte Informationen zu Ansprechpartnern und Voraussetzungen, um die Unterstützung zu erhalten, stellen die Landesregierungen auf entsprechenden Webseiten zur Verfügung. Hier der Überblick:
Berlin
Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Mecklenburg-Vorpommern
Schleswig-Holstein
- https://wtsh.de/coronavirus-informationen-und-unterstuetzung-fuer-unternehmen-in-schleswig-holstein/
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Bremen
Hamburg
Hessen
Sachsen
Thüringen
Bayern
Rheinland-Pfalz
Saarland
Weitere Informationen zu staatlichen Förderungen gibt es auf der Internetseite der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums:
Sonstige Anlaufstellen
Das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung ist nicht der einzige Rettungsanker, der bei Liquiditätsengpässen durch die Coronakrise helfen kann.
Hier ein Überblick über weitere Stellen, die unterstützen können:
Hilfe des Finanzamts
Beim zuständigen Finanzamt gibt es Informationen zu folgenden Hilfsmaßnahmen:
Reduzierung oder Aussetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer
Stundung fälliger Zahlungen und Erlassung von Säumniszuschlägen
Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen
nicht gesetzlich Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherte können eine Erstattung der Aufwendungen zur sozialen Sicherung (§ 58 lfSG) beantragen
Hilfe der Künstlersozialkasse
Auch bei der KSK können Zahlungsminderungen und Zahlungsaufschübe beantragt werden. Nähere Informationen dazu gibt es hier:
Hilfe der Bundesagentur für Arbeit
Bei existenzbedrohenden Situationen hat die Bundesagentur für Arbeit zwei Möglichkeiten, Kleinstunternehmer und Soloselbstständige zu unterstützen:
1. Zahlung von Arbeitslosengeld (nur für diejenigen, die eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige abgeschlossen haben)
Achtung:
Wer sich arbeitslos meldet, darf nur noch eine Nebentätigkeit ausführen. Einnahmen aus der Selbstständigkeit müssen dann bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden.
2. Im Ernstfall können Selbstständige Grundsicherung beantragen. Die Höhe der Leistungen wird individuell berechnet.
Ansprechpartner sind die Berater der zuständigen Agentur für Arbeit.
Und wer hilft bei einer Quarantäne-Anordnung?
Laut Infektionsschutzgesetz kann bei einer Quarantäne-Anordnung, einem Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot die Erstattung für entgangene Einnahmen beim jeweiligen Land oder Bund beantragt werden. Der letzte Steuerbescheid ist ausschlaggebend für die Höhe der Leistungen.
Achtung:
Wer am Corona-Virus erkrankt ist, kann Krankengeld von der Krankenkasse beziehen.
Die Krise gemeinsam überstehen
Die Politik verspricht, niemand wird alleine gelassen. Und auch wir schauen zuversichtlich in die Zukunft, denn es kommen ganz sicher wieder bessere Zeiten. Jeder Einzelne trägt seinen Teil dazu bei, dass die “Crowd” von content.de gestärkt aus der Krise herausgeht.
Wir freuen uns auf die kommenden Projekte, die wir gemeinsam realisieren.
Zunächst einmal vielen Dank für die Mühe – und all die ausführlichen Hinweise auf Hilfsangebote! Und so angenehm es ist, ans Home-Office gewöhnt zu sein: Auch hier brechen aktuell, wie für Freiberufler, Texter und Solo-Selbstständige generell, die Aufträge ein – jedenfalls dort, wo ich unterwegs bin. Gut, ich habe zu tun, aber es wird spürbarer: Viele Kunden halten momentan eher die Füße still.
Hoffen wir das Beste! Grüße & gute Gesundheit :)!
Birgit Brüggehofe