Achtung Verbraucherschutz!
So streng ist der Gesetzgeber bei Produkttexten zum Thema Gesundheit
Hersteller und Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln lassen ihre Produkte zunehmend gerne von content.de-Autoren beschreiben. Das Texten für diese Produktkategorie hat es in sich. Grund: die strengen Gesetze des europäischen Parlaments. Die sogenannte Health-Claims-Verordnung gibt EU-weit vor, wie die Wirkung verzehrfertiger Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel beschrieben werden darf. Für Autoren heißt das: Wer eine Produktbeschreibung oder einen Werbetext für Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel schreibt, in dem Angaben zu Nährwerten und/ oder die gesundheitliche Wirkung vorkommen, muss sich – zumindest sinngemäß- an die Formulierungen der Health-Claims-Verordnung halten. Read more