Hinweise zum Umgang mit veränderten Umsatzsteuersätzen bei content.de

## Update Dezember 2020 ##

Für Kunden mit Sitz in Deutschland und USt-pflichtige EU- und Drittlandkunden:

Da die USt zum 1.1.2021 wieder auf das ursprüngliche Niveau angehoben wird, sind auch wieder Anpassungen des Anzahlungsguthabens notwendig. Analog zu den weiter unten beschriebenen Umstellungen zum 1.7. werden wir bei Kunden, deren Accounts auf 16% USt umgestellt wurden, das vorhandene Anzahlungsguthaben stornieren und eine neue Anzahlung mit dem dann wieder gültigen USt-Satz von 19 % erstellen.

Achtung: Dadurch sinkt der Netto-Kontostand um knapp 2,6 %. Bei der damaligen Senkung des USt-Satzes ist der Kontostand entsprechend angestiegen.

Wichtiger Hinweis: Damit durch jahresübergreifend laufende Aufträge keine negativen Kontostände entstehen, kann das vorhandene Guthaben vom 14.12. bis zum 31.12.2020 nicht in vollem Umfang für die Beauftragung neuer Texte verwendet werden. 3 % des Guthabens stehen nicht zur Verfügung und sind für die Umstellung geblockt. Dieses Guthaben wird im Account als Kreditlimit/Reservierung ausgewiesen. Diese Reservierung wird nach der Umstellung natürlich wieder aufgelöst.

Beispiel:

  • Kontostand 14.12.2020 100 € (netto)
  • verfügbares Guthaben für Textaufträge: 97 € (netto)
  • Anzahlungsstorno zum 31.12.2020 100 € netto, 116 € brutto
  • Anzahlung zum 1.1.2021: 116 € brutto, 97,48 € netto.

Sie erhalten somit am 1.1.2021 zwei Belege (Anzahlunsgstorno und Anzahlung) von uns, zu denen weder Zahlungen von uns erfolgen noch Zahlungen von Ihnen notwendig sind. Die Bruttobeträge der beiden Belege sind identisch und heben sich dadurch auf. Geben Sie diese Belege an Ihren Steuerberater oder Ihre Buchhaltung weiter und verweisen Sie ggf. auf diesen Blogbeitrag. Wenn Textaufträge oder Übersetzungen im Dezember abgewickelt wurden, erhalten Sie wie üblich auch die Leistungsrechnung für Dezember als dritten Beleg.

Um eine reibungslose USt-Umstellung zu gewährleisten, sind vom 31.12.2020 12 Uhr bis ca. 1.1.2021 16 Uhr keine Kontoaufladungen bei content.de möglich. Bestehende und bis dahin noch nicht bezahlte Anzahlungsrechnungen werden von uns am 31.12. storniert.

Für Kunden aus UK:

Für Kunden aus UK:

Update 5.1.2021: Da sich Boris in letzter Minute mit der EU einigen konnte, werden wir alle Accounts mit Sitz in UK umstellen auf Drittland mit Reverse Charge verfahren, sprich ebenfalls umsatzsteuerfrei. Dazu ist allerdings auch eine Umbuchung notwendig. d. h. alle Kunden mit Guthaben erhalten analog zur USt Änderung ein Stono und eine neue Anzahlung mit gleichem Bruttobetrag. Bitte an den Steuerberater weiterreichen.

Für USt-pflichtige Autoren:

Damit Sie für Ihre eigene Buchhaltung eine saubere Belegabgrenzung haben, empfehlen wir Ihnen, an Silvester nach Dinner for One und vor dem Bleigießen die letzte Auszahlung für 2020 selbstständig anzufordern, sodass keine jahresübergreifenden Belege erstellt werden müssen. Nach 23 Uhr können keine Auszahlungen für 2020 mit Belegdatum 2020 mehr angefordert werden!

## ursprünglicher Beitrag ##

Die temporäre USt-Senkung

Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung im Rahmen eines Konjunkturpaketes beschlossen, die Umsatzsteuer (USt) vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % (bzw. von 7 % auf 5 %) anzupassen. Was bedeutet das für content.de? Für Autoren ist keine Anpassung notwendig. Umsatzsteuerpflichtige Texter erhalten für in diesem Zeitraum angeforderte Gutschriften automatisch den angepassten USt-Satz auf den Gutschriften ausgewiesen. Bei den Auftraggebern ist es leider etwas aufwändiger.

Sind Sie gehackt worden? Warum erhalte ich PDF-Belege und Infos über Zahlungsbestätigungen? Ist das SPAM oder ein Phishingversuch?

Keine Panik, das hat alles seine Richtigkeit. Durch die USt-Umstellung sind einige Umbuchungen notwendig, die dazu führen, dass Ihnen zwei Belege und eine Nachricht über die Verbuchung eines Zahlungseingangs zugehen. Sie brauchen die Belege nur an Ihre Buchhaltung weiterleiten, Zahlungen müssen Sie nicht leisten. Warum das so ist, und was dahinter steckt, erfahren Sie im Folgenden.

Anzahlungsguthaben bei content.de wird angepasst

Da unsere Anzahlungsrechnungen die USt bereits ausweisen, ist zum 1.7.2020 und zum 1.1.2021 eine Anpassung des aktuellen Guthabenstands in Ihrem Account notwendig.

Um Zahlungsflüsse zu vermeiden, werden wir jeweils das verfügbare Netto-Guthaben anpassen, um beim gleichen Brutto-Guthaben zu bleiben.

Dazu muss zum 30.6. (31.12.) ein Storno des vorhandenen Anzahlungsguthabens mit 19 % USt vorgenommen werden, das am 1.7. bzw. 1.1.2021 mit gleichem Brutto-Betrag, aber angepasstem Netto-Betrag als Anzahlung automatisch Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Sie brauchen dazu keine Zahlungen vorzunehmen. Lediglich Ihre Buchhaltung muss das Anzahlungsguthaben entsprechend den beiden ausgestellten PDF-Belegen verbuchen. Die Umstellung erfolgt automatisch durch uns am Vormittag des 1.7.2020.

Ausführliche Hinweise zur Verbuchung von Anzahlungsguthaben finden Sie in unserem Dokument “Hinweise für Ihre Buchhaltung oder Ihren Steuerberater.

Beispiel

Folgendes Beispiel verdeutlicht die Umbuchung im Account:

  • Das Guthaben im Account zum 30.6.2020 23:59:59 Uhr beträgt 100 Euro netto.
  • Ein Anzahlungsstorno erfolgt mit Datum 30.6.2020 über 100 Euro netto, 119 Euro brutto (19 % USt).
  • Eine neue Anzahlung über 119 Euro brutto (inkl. 16 % USt) und 102,59 Euro netto wird erstellt und als „bezahlt“ markiert.
  • Auf dem Kundenkonto stehen nun 102,59 Euro für die Beauftragung von Texten zur Verfügung.

Für die Erhöhung der USt zum 1.1.2021 erfolgt eine Umbuchung analog. Allerdings sinkt hier das verfügbare Guthaben nach der Umstellung wieder entsprechend.

Während der Umstellung

Das content.de-System bleibt während der Umstellung, zu der auch der Lauf der Monatsabrechnung gehört, weiterhin aktiv und verfügbar. Aufträge können eingestellt und abgenommen werden. Lediglich die Funktion der Kontoaufladung wird für einige Stunden (vom 30.6. 18 Uhr bis zum Ende der Umstellung am 1.7. gegen 12 Uhr) deaktiviert sein.

Sonderlösung für inaktive Kunden

Bei Kunden, die im Jahr 2020 bisher nicht aktiv waren, jedoch noch ein Restguthaben auf dem Konto haben, verzichten wir vorerst auf eine Umbuchung. Diese Accounts werden vorübergehend pausiert. Sie können jederzeit durch einen Hinweis an den Kundenbetreuer erneut aktiviert werden. Eine Umbuchung des Guthabens auf die neuen Steuersätze wird dann umgehend manuell vorgenommen.

Auf diesem Weg ersparen wir nicht nur uns, sondern auch vielen schlafenden Accounts die Verbuchung von mehreren 10.000 Belegen.

2 thoughts on “Hinweise zum Umgang mit veränderten Umsatzsteuersätzen bei content.de

  • 28. Juni 2020 at 14:25
    Permalink

    Die USt ist für uns ein durchlaufender Posten. Egal, was wir dem Autor auszahlen (5%, 7%, 16% oder 19%), wir bekommen es umgehend vom Finanzamt erstattet. Umgekehrt müssen sowohl wir als auch die Autoren die vereinnahmte USt direkt wieder ans Finanzamt abführen. Daher ist uns und den Autoren der Satz theoretisch völlig egal. Von daher gilt für uns bei der USt-Senkung: Außer Spesen nix gewesen.

  • 28. Juni 2020 at 13:57
    Permalink

    Wer umsatzsteuerabzugsberechtigt (selbstständig tätig) schreibt und es sich leisten kann, ist da wohl gut beraten, die nächste Abrechnung nach dem 30. Juni erst 2021 vorzunehmen.
    Wie läuft das aber bei content.de? Ihr habt dann doch dem AG nur 16 % in Rechnung gestellt, müsst dem Autor aber 19 % auszahlen. Bleibt ihr auf den 3 % sitzen?

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