
Künstlersozialkasse
Muss ich als Autor bei content.de Steuern zahlen?
Rechtliche und steuerliche Aspekte des Crowdsourcing
Gerade von neuen Autoren erreichen uns viele Fragen zum Thema „Muss ich die Honorare versteuern, bin ich bei Ihnen angestellt, wie ist das mit der Versicherung, bis 450 Euro ist doch steuerfrei, oder?“
Die steuerliche Behandlung von sogenannten Crowdworkern ist auch für viele Finanzämter Neuland. Im Internet als Affiliate oder als Crowdworker ein paar Euro hinzuzuverdienen ist relativ einfach. Die Autorentätigkeit bei content.de ist eine Variante eines Trends, der unter dem Namen Crowdsourcing in den letzten Jahren die Arbeitswelt verändert und auch erweitert hat. Unternehmen vergeben Aufträge an eine Gruppe von Auftragnehmern, die in Heimarbeit aktiv sind, und haben so schnellen Zugriff auf flexible und stark skalierbare Arbeitskapazitäten.
Als Freelancer haben viele hochqualifizierte Personen nun die Möglichkeit, an Arbeitsaufträge zu kommen, die bis dahin aufgrund zeitlicher, räumlicher oder anderweitiger Restriktionen von Großteilen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen waren. Jetzt hat auch der Aussteiger auf der Südseeinsel, der Rentner oder die Mutter im Erziehungsurlaub bei freier Zeit- und Kapazitätsaufteilung die Möglichkeit als Selbstständiger vom heimischen PC aus, Geld zu verdienen. Bei vielen Autoren wachsen sich erste Gehversuche schnell zu einer umfassenden Vollzeittätigkeit aus, die ihnen ein neues oder weiteres Standbein zur finanziellen Unabhängigkeit verschaffen.
Doch mit den ersten Verdiensten kommen auch viele Fragen auf: Wie ist das mit Steuern und Versicherungen? Was muss ich als Selbstständiger beachten, was ist mit Verdienstgrenzen? Read more
content.de und die Abgaben an die Künstlersozialkasse

- Das Team, das Auftraggeber und Autoren bei der Auftragsabwicklung unterstützt will bezahlt werden
- Entwicklung und Betrieb der Plattform kosten Geld
- Um Unique Content sicher zu stellen, nutzt content.de den kostenpflichtigen Dienst von Copyscape
- Auftraggeber und Autoren werden durch kostenintensive Messeauftritte und Anzeigen geworben
- content.de übernimmt die Abrechnung und stellt die zeitnahe Auszahlung an die Autoren sicher, gibt einen sicheren rechtlichen Rahmen und vermittelt in Fällen mit Klärungsbedarf.
- …und content.de übernimmt die Abgaben für die Künstlersozialkasse, die aktuell bei 4,2 % (Stand: 2018) liegen.
Die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis finanziert demnach nicht einen (nicht vorhandenen) Ferrari-Fuhrpark des content.de Vorstands, sondern stellt zu einem Großteil schlicht und einfach den Betrieb des Marktplatzes sicher und deckt anfallende Kosten und Abgaben.
Vielen Autoren ist gar nicht bewusst, dass gut 17% der Netzwerkgebühr für ihre Renten- und Krankenversicherung von content.de abgeführt werden. Auch Auftraggeber vergessen gerne, dass sie bei direktem Einkauf von Texten, diesen Anteil selber abführen müssten.
Grund genug, sich einmal genauer mit der Künstlersozialkasse (KSK), ihrem Zweck und ihren Konsequenzen für unseren Marktplatz und einzelne Autoren zu befassen. Zeit nochmals einen großen Schluck aus der Wasserflasche zu nehmen, denn im Folgenden könnte es streckenweise etwas trocken werden. Read more

