content.de und die Abgaben an die Künstlersozialkasse

© thomasp24 - Fotolia.comWenn Autoren und Auftraggeber individuelle Preise für eine Direct Order aushandeln, fällt es beiden Seiten häufig auf: Der Preis, den der Auftraggeber zahlt, ist höher als der Preis, den der Autor erhält. Bei manchen sorgt das im ersten Moment für Unmut, doch bei genauerer Betrachtung setzen sich die 35% Gebühr, die content.de einbehält aus nachvollziehbaren und berechtigten Positionen zusammen:

 

  • Das Team, das Auftraggeber und Autoren bei der Auftragsabwicklung unterstützt will bezahlt werden
  • Entwicklung und Betrieb der Plattform kosten Geld
  • Um Unique Content sicher zu stellen, nutzt content.de den kostenpflichtigen Dienst von Copyscape
  • Auftraggeber und Autoren werden durch kostenintensive Messeauftritte und Anzeigen geworben
  • content.de übernimmt die Abrechnung und stellt die zeitnahe Auszahlung an die Autoren sicher, gibt einen sicheren rechtlichen Rahmen und vermittelt in Fällen mit Klärungsbedarf.
  • …und content.de übernimmt die Abgaben für die Künstlersozialkasse, die aktuell bei 4,2 % (Stand: 2018) liegen.

Die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis finanziert demnach nicht einen (nicht vorhandenen) Ferrari-Fuhrpark des content.de Vorstands, sondern stellt zu einem Großteil schlicht und einfach den Betrieb des Marktplatzes sicher und deckt anfallende Kosten und Abgaben.

Vielen Autoren ist gar nicht bewusst, dass gut 17% der Netzwerkgebühr für ihre Renten- und Krankenversicherung von content.de abgeführt werden. Auch Auftraggeber vergessen gerne, dass sie bei direktem Einkauf von Texten, diesen Anteil selber abführen müssten.

Grund genug, sich einmal genauer mit der Künstlersozialkasse (KSK), ihrem Zweck und ihren Konsequenzen für unseren Marktplatz und einzelne Autoren zu befassen. Zeit nochmals einen großen Schluck aus der Wasserflasche zu nehmen, denn im Folgenden könnte es streckenweise etwas trocken werden.

Aufgaben der Künstlersozialkasse

Aufgabe der Künstlersozialkasse ist es, selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu bieten. Dabei tritt die Künstlersozialkasse als „virtueller Arbeitgeber“ auf und bietet selbstständigen Kreativen so einen Sozial-Versicherungsschutz zu vergleichbaren Konditionen wie sie ein Angestellter erhält. Die Hälfte der Beiträge zahlt der Künstler selbst, die andere Hälft zahlt die Künstlersozialkasse die von Zuschüssen des Bundes und eben den Abgaben der Verwerter der künstlerischen bzw. publizistischen Werke getragen wird. Die rechtliche Grundlage für die Künstlersozialkasse bildet das Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (KSVG), das 1986 in Kraft getreten ist. Die Künstlersozialkasse ist Teil der Bundesverwaltung, genauer eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes, die das Gesetz umsetzt.

Wer muss zahlen und was ist abgabepflichtig?

Die Künstlersozialabgabe in Höhe von aktuell 5,2% wird auf alle Honorarzahlungen an Personen erhoben, die selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Künstler oder Publizisten selber über die Künstlersozialkasse versichert sind oder nicht.

In diesem Sinne sind auch Zahlungen an Autoren abgabepflichtig, wenn diese ihre publizistischen Tätigkeiten nur nebenberuflich oder nicht berufsmäßig ausüben (z. B. Beamte, Studenten oder  Rentner).

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind dabei alle gezahlten Entgelte. Zu den Entgelten gehören grundsätzlich auch alle Auslagen und Nebenkosten, die dem Autor vergütet werden. Darunter fallen z.B. auch die Bonuszahlungen eines Auftraggebers.  Zahlungen an eine Kommanditgesellschaft (KG)  oder an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (GmbH, AG, e. V., öffentliche Körperschaften, Anstalten etc.) sind von der Abgabe befreit. Wir begrüßen demnach jede GmbH- oder AG-Gründung durch unsere Autoren.

Der Staat versteht übrigens keinen Spaß bei einem lockeren Umgang mit der Abgabepflicht. Unternehmen sind verpflichtet,  unaufgefordert, rechtzeitig und vollständig alle abgabepflichtigen Zahlungen an Künstler und Publizisten zu melden und die entsprechenden Beträge abzuführen. Verletzungen der gesetzlichen Meldepflicht werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Kunden von content.de sind hier auf der sicheren Seite. content.de führt die Abgaben an die Künstlersozialkasse automatisch ab und bestätigt dies auch auf der jeweiligen Monatsabrechnung.

Aufzeichnungspflicht

Aus § 28 KSVG folgen im Übrigen einige Regelungen in den AGB von content.de, die ihre Begründung auch in Regelungen entsprechender Steuergesetzte haben. Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, nachvollziehbare Aufzeichnungen über alle abgeführten Vergütungen und damit zusammenhängende Vorgänge zu führen. Unter anderem aus diesem Grund sind Autoren verpflichtet sich mit ihrem richtigen Namen bei uns anzumelden und die Richtigkeit ihrer Daten sicher zu stellen. Anonyme Ghostwriter sind nicht zulässig.

Wer profitiert von der Künstlersozialkasse?

Im Absatz zuvor haben wir gelernt: Abgabepflichtig ist man als Verwerter fast immer, unabhängig vom tatsächlichen Status des Texter. Wenn es um die Einnahmen geht, sind die Kriterien sehr weit gefasst. Unter Budgetgesichtspunkten wäre die Künstlersozialkasse schlecht beraten, wenn sie bei den Ausgaben ebenso großzügig vorgehen würde. Um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, gelten deutlich strengere Kriterien. § 1 des KSVG regelt:

Selbständige Künstler und Publizisten werden in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie :

  1. 1.       die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und
  2. 2.       im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen.

Nicht versicherbar ist wer:

  • wie ein Unternehmer mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt
  • gewisse Mindestverdienstgrenzen nicht erreicht (aktuell 3.900 Euro pro Jahr)
  • zu den versicherungsfreien Personen nach §§ 4 und 5 KSVG gehört
  • nicht im wesentlichem im Inland tätig ist.

Selbständig ist die künstlerische oder publizistische Tätigkeit nur, wenn sie keine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darstellt.

Selbständige Künstler und Publizisten werden nicht nach dem KSVG kranken- und pflegeversichert, wenn sie:

  • aufgrund einer abhängigen Beschäftigung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
  • das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen sind,
  • bereits nach anderen gesetzlichen Bestimmungen krankenversicherungspflichtig sind (z. B. Arbeitslose nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Landwirte nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte),
  • nach den allgemeinen Vorschriften über die Krankenversicherung versicherungsfrei sind (z. B. wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder wegen ihrer Tätigkeit als Beamter, Soldat) oder durch besonderen Bescheid von der Versicherungspflicht befreit sind,
  • eine andere nicht künstlerische oder nicht publizistische Tätigkeit (z. B. als Rechtsanwalt, Arzt, Gastwirt, Tanzlehrer für Gesellschaftstanz, Dolmetscher), in mehr als geringfügigem Umfange (§ 8 SGB IV) erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben,
  • Wehr- oder Zivildienstleistende sind,
  • die selbständige künstlerische/publizistische Tätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgenommen haben oder
  • ordentlich Studierende sind und die selbständige Tätigkeit nur als Nebentätigkeit ausüben.

Eine realistische Chance als Autor aufgenommen zu werden  hat demnach derjenige, der:

  • vom Schreiben nachweislich leben kann
  • keinen anderen (Neben-)Job hat
  • selbstständig ist und für mehrere Auftraggeber arbeitet
  • kein Rentner oder Student ist

Dies ist keine vollständige Auflistung. Um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, erfolgt eine individuelle und  umfängliche Prüfung.

content.de kann hier leider nicht (weiter) beratend tätig sein, als über diesen Artikel hinaus. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Künstlersozialkasse.

Grundsätzlich sind in Deutschland freiberufliche Künstler und Publizisten rentenversicherungspflichtig. Befreiung von dieser Versicherungspflicht sind im Einzelfall mit dem Träger der Rentenversicherung zu prüfen.

Fazit

Die Künstlersozialkasse ist vom Konzept her eine gute Sache, denn sie verhilft Künstlern und Publizisten zu einer bezahlbaren Renten- und Krankenversicherung. Ob es fair ist, dass aus einer Abgabepflicht umgekehrt nicht auch gleich ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht, steht auf einem ganz anderen Blatt. content.de zahlt die Abgabe für jeden  über die Plattform abgewickelten Text, allerdings profitiert nur ein vergleichsweise kleiner Anteil unserer Autoren von den Leistungen der Künstlersozialkasse, da viele Ausschlusskriterien (Nebentätigkeit, Rentner, Studenten) bei  zahlreichen content.de Autoren greifen.

Die Abgaben sind in den letzten Jahren von 3,9% erst auf 4,1%, dann in 2017 auf 5,2% stark gestiegen und wirken sich nicht unerheblich auf die Margen von Marktplatzbetreibern wie content.de aus, die diese Kosten für ihre Kunden tragen und einpreisen müssen. Wer über verschiedene Varianten des Texteinkaufs  nachdenkt, muss aufpassen, dass er dabei nicht Äpfel mit Birnen vergleicht.

 

Foto: © thomasp24 – Fotolia.com

15 thoughts on “content.de und die Abgaben an die Künstlersozialkasse

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  • 20. November 2017 at 08:32
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    Da haben Sie etwas grundsätzlich falsch verstanden. Sie zahlen keine Beiträge. Die Beiträge werden von content.de gezahlt. Als Autor haben Sie dann die Möglichkeit, sich über die KSK günstig versichern zu lassen, was natürlich nicht geht, wenn sie “hauptberuflich” Studentin sind. Da hinkt dann auch Ihr Vergleich mit der 60h-Woche.

  • 19. November 2017 at 23:31
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    Ich zahle als Studentin ohnehin mehr an meine Krankenkasse, als ich am Einkommen bemessen eigentlich müsste. Zusätzlich zahle ich die regulären Rentenversicherungsbeiträge, obwohl ich unterhalb des Existenzminimums (= Hartz IV) lebe. Wenn ich jetzt bei Content oder allgemein als Autorin zu schreiben beginne, um mich als psychisch kranker Mensch etwas zu entlasten und nicht immer nur unter vielen Menschen arbeiten zu müssen, darf ich auch noch Beiträge an die KSK abdrücken, obwohl sie mir nichts bringen. “Solidarität” nennt sich das? Dass ich dann trotz 60h-Woche unterhalb des Existenzminimums leben darf und dann noch erhöhte Beiträge an die Allgemeinheit abdrücken soll? Dass ich nicht lache.

  • 19. Februar 2016 at 21:53
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    Kurzes Update zu diesem informativen Artikel:
    Inzwischen ist zum 1. Januar 2015 das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch wurden die Betriebsprüfungen bei abgabepflichtigen Unternehmen drastisch verschärft. Statt wie bisher rund 70.000 Prüfungen pro Jahr wird es künftig rund 400.000 Prüfungen jährlich geben. Die Zeiten, in denen sich abgabepflichtige Unternehmen um die Künstlersozialabgabe drücken konnten, sind also definitiv vorbei.
    Das Gesetz hat erste Wirkung gezeigt: Der Künstlersozialabgabesatz bleibt auch im Jahr 2016 stabil bei 5,2%.
    Weitere Informationen rund um das Thema Künstlersozialabgabe findet man hier:
    http://www.künstlersozialabgabe-hilfe.de

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  • 9. April 2014 at 10:02
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    Da sieht man einmal mehr, wie unterschiedlich die gewertet wird. Ich für meinen Teil bin froh über die Existenz der KSK und fand, unterstützt von Content.de, innerhalb weniger Wochen Aufnahme in den “Heiligen Hallen”.

    Die – sichere oder unsichere – Rente… als Teilzeitbeschäftigte im Pflegebereich stieg mein staatlicher Rentenanspruch vermutlich weniger als er dies jetzt, nach Aufnahme in die KSK und als textende Freelancerin, tut. Zusätzlich habe ich aber, durch die günstigere Krankenversicherung, die Möglichkeit, auch selbst etwas anzusparen und so privat vorzusorgen.

    Ich war eine Weile privat versichert, da mein Mann Beamter ist sogar beihilfeberechtigt. Wenn man über 40 ist übersteigen die Gebühren für die Private Krankenversicherung bei Weitem den Betrag, den ich zur Zeit an die KSK überweise.

    Ich für meinen Teil bin froh über diese Möglichkeit mich abzusichern und möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal für die Unterstützung von Content.de bedanken. Außerdem ist ja niemand gezwungen, in die KSK zu wechseln. Gerade für Künstler, die unregelmäßig verdienen und deren Verdienst nicht allzu hoch ist, lohnt der Wechsel aber durchaus. Da ist es wie so oft im Leben: Viele Dinge lassen sich nicht pauschalisieren und müssen individuell abgewägt werden.

  • 8. April 2014 at 12:48
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    @Dr. Sigge

    Natürlich wird niemand gezwungen in die KSK einzutreten, aber jedes Unternehmen wird gezwungen, die Abgaben an diese zu leisten, auch wenn der beauftragte Künstler rein gar nichts mit der zu schaffen hat. Das sind 5,2 Prozent, die durch eine willkürliche Besteuerung der Leistung dem Künstler verloren gehen. Werde ich hier beauftragt, könnten das quasi 2,6 Prozent meines Umsatzes und 2,6 Prozent zusätzliche Provision für Content.de sein, die der Auftraggeber stattdessen an die KSK zahlen muss, auch wenn keine unserer Parteien davon etwas hat – und der AG eben Mehrkosten.

    Zugleich wird der Wettbewerb völlig verzerrt, da ja, wie Sie schon im Artikel angemerkt haben, GmbHs und AGs befreit sind. Soll der Freelancer dann angeheuert werden, wird er einfach indirekt mit 5,2 Prozent extra besteuert und erhält aktiv einen Wettbewerbsnachteil. Von der Willkür, wer überhaupt an der KSK teilnehmen darf und wer nicht, ganz abgesehen. (Tattowierer und Reinzeichner beispielsweise nicht, die Tomaten-Fotografen fürs LIDL-Prospekt hingegen schon)

    Zu der Harry Potter Anmerkung: Man muss ja wahrlich keinen Besteller pro Monat rausfeuern, um privat vorsorgen zu können, auch wenn das grundlegende Argument hier wohl davon abhängt, wie viel Rentabilität man der Rentenkasse und seinen Zahlungen in 10-40 Jahren (Demografieentwicklung etc) zumessen möchte.

  • 8. April 2014 at 11:44
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    @Casablanca: Nun, niemand wird gezwungen sich über die KSK zu versichern. Wenn man einmal im Jahr einen Harry Potter-Band raushaut, ist eine private Vorsorge sicher attraktiver. Für viele Texter bietet die KSK sicherlich eine attraktive Alternative sich zu versichern. Ob man nun auf die Aussagen von Norbert Blüm vertrauen will, kann jeder für sich entscheiden. Wir kennen einige Texter, die froh sind, sich über die KSK versichern zu können.

  • 8. April 2014 at 11:24
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    Von einer, die auszog, Mitglied bei der KSK zu werden

    Vor langer Zeit, in einem anderen Jahrtausend versuchte ich mein Glück und begehrte Einlass in den heiligen Wilhelmshavener Hallen. Weiland als Übersetzerin war ich der Herrschaft dort nicht “publik” genau. So ruhte der See still.
    Als Texterin dachte ich, mein Glück als nun online Publizierende noch einmal heraus fordern zu können, und schickte wohlgemut einen weiteren Fragebogen in den Norden. Ach, weh! Es kam ein Schreiben der Knappschaft, dass noch Informationen fehlen, z.B. seit wann ich “krank geschrieben” sei. Nun wollte ich mein holdes Texterdasein (das sich dadurch auszeichnet, dass ich NIE krank bin, weil es so viel Freude macht…) durch die KSK ein wenig untermauern lassen, dann so etwas, das mit “wohl etwas falsch verstanden” aber sicher zu erklären ist. Es mag aber auch andere Gründe geben, wer weiß es denn so genau? Dass es so einfach ist, über die Zugbrücke zu gelangen, will mir aber nicht dünken.

    Auf Märchen und Sagen aus dem KSK Land mit schönem Ausgang warte ich aber gerne. Und wenn sie nicht…. Bea

  • 7. April 2014 at 23:57
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    Also ich kann Casaplanca nur teils zu stimmen.
    Dass die KSK eine Pflicht-Versicherung ist, die sich aber selbst aussuchen kann, ob sie einen nimmt oder nicht, ist die eine Sache; die andere ist eben, dass ich davon profitiere (noch), da sie mir meine Kosten um die Hälfte kürzt (sie zahlt ja dazu), dass ich eben in der RV bin und ok, die Sache mit den Steuerabzügen ist etwas nervig (man kann ja nur die Hälfte abziehen).

    Was mich mehr stört ist, dass sie nicht nur entscheiden kann, ob sie einen aufnimmt (als Pflichtversicherung), sondern dass sie auch strikte Regeln hat, was bei einem “KSK-pflicht Versicherten” zum Einkommen zählt. Während meine Textarbeiten reindürfen, zählen meine anderen “Jobs” eben nicht, dadurch muss ich kalkulieren und gucken, ob ich nicht mit Übersetzungen, Korrekturen und Voicen über irgend ein blödes Limit komme. Immerhin würde ich ja auch mehr zahlen, wenn mehr mitberechnet würde …

    Nebenbei wissen auch die wenigsten Kunden, dass es die KSK überhaupt gibt, und wenn man wohl Pech hat, auch im Nachhinein dafür zahlen darf.

    Fazit: Die Idee dahinter ist echt super, dass Drumherum dagegen echt nervig.

  • 7. April 2014 at 16:33
    Permalink

    Der Artikel behandelt ausgiebig, wer davon “profitieren” kann, aber nicht -wie- man “profitiert”. Keine große Überraschung, weil die KSK mmn einfach keine Vorteile hat.

    Ist etwas länger her, dass ich bisschen darüber las, evtl wurde mittlerweile etwas erneuert. Soweit ich mich aber erinnere, ist man darauf angewiesen eine gesetzliche Krankenversicherung zu nutzen (Ausnahmen möglich). Das macht als Unternehmer/Freiberufler schon einmal wenig bis überhaupt keinen Sinn. (GKV nutzt prozentuale Bemessung am Einkommen statt Fixbetrag; zugleich ist man schlechter versichert)

    Zugleich folgt eine Teil-Erstattung der KV/PV Beiträge, was bei einer anständigen PKV eines namhaften Versicherers ungefähr 100-200 € mtl. ausmachen sollte. Die kann man dann selbstredend auch am Ende des Jahres nicht mehr als Ausgaben geltend machen, wodurch man automatisch seine zu zahlenden Steuerbeträge (vgl. seinen Gewinn) erhöht.

    Ebenso muss man als Mitglied der KSK in die Rentenversicherung einzahlen, von der tendenziell jeder Unternehmer/Freiberufler befreit sein sollte. Statt also eine eigene Altersvorsorge aufzubauen, zahlt man lieber in den kaputten, staatlichen Rentenfond ein, den es in 10-20 Jahren womöglich nicht einmal mehr gibt – oder der nur noch Kleckerbeträge für die angehenden Rentner abwirft.

    Man gibt also kurzerhand all seine Vorteile als Unternehmer auf, um sich die KV vorschreiben zu lassen und zugleich in die RV einzahlen zu müssen – selbst wenn man privat viel besser vorsorgen könnte. Währenddessen dürfen Auftraggeber (bzw. Content) die Extragebühr zahlen/umschlagen, auch wenn der Autor am anderen Ende gar nicht Mitglied in dem Verein ist. Bombensystem, von dem in erster Linie nur die KSK und paar brotlose Straßenmusikanten profitieren.

  • 7. April 2014 at 15:18
    Permalink

    Hallo,

    ein schöner und informativer Artikel.

    Ich bin selbst als Autor schon über 2 Jahre in der KSK versichert und kann dem Artikel nicht mehr hinzufügen :-), außer vielleicht, dass es sich wirklich lohnt, dort zu versichern. Denn immerhin übernimmt die KSK nicht nur die Hälfe der Krankenkassenbeiträge, sondern auch der Beiträge zur Rentenversicherung. Und für die Rente vorsorgen “muss” man als Selbständiger / Freiberufler ohnehin.

    Oliver

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