content.de unterstützt die Arbeit der neuen Ombudsstelle für Crowdworker

Crowdworking Code of Conduct Unterzeichnercontent.de ist Unterzeichner und Mitgestalter des Code Of Conduct für Crowdworking Als logische Konsequenz aus diesem Code of Conduct haben sich nun in Zusammenarbeit mit der IG Metall und dem Deutschen Crowdsourcing Verband acht der wichtigen Crowdworking-Plattformen auf die Einrichtung einer Ombudsstelle verständigt. Ziel der Ombudsstelle ist es, Streitigkeiten zwischen Crowdworkern, Auftraggebern und Plattformen einvernehmlich außergerichtlich zu klären. Die Ombudsstelle soll außerdem die Einhaltung einer freiwilligen Selbstverpflichtung, dem sogenannten „Code of Conduct“, überwachen, auf die sich die beteiligten Plattformen verständigt haben.

Der “Code of Conduct” wurde im Jahr 2015 von der deutschen Plattform Testbirds initiiert und ist inzwischen auch von clickworker, Streetspotr, Crowd Guru, AppJobber, content.de und Shopscout aus Deutschland sowie der englischen Plattform Bugfinders unterschrieben worden. Auf den genannten Plattformen haben sich mehr als zwei Millionen Menschen registriert. Der „Code of Conduct“ ist die weltweit einzige Vereinbarung, in der sich die Plattformbetreiber auf Mindeststandards verpflichten. Damit ist es gelungen, die in Deutschland üblichen Standards im fairen Umgang mit Crowdworkern festzuschreiben und so in einem wachsenden Markt der Zukunft zu sichern. Read more

content.de unterzeichnet den Code of Conduct 2.0 für Crowdworker

Crowdworking Code of Conduct UnterzeichnerFaire und gute Arbeitsbedingungen für Crowdworker anzubieten, war schon immer das Ziel von content.de, denn der Erfolg unserer Plattform ist zu einem Großteil unseren Autoren zu verdanken. So rannte man bei uns auch offene Türen ein, als wir gefragt wurden, ob wir uns in die zweite Version des Code of Conduct für Crowdworker einbringen würden und dieses auch unterzeichnen und leben wollen.

Am 30. Januar 2017 wurde die zweite Version des Code of Conduct, der unter der Führung der Münchner Testbirds entstand, nun offiziell vorgestellt.

Zu den Unterzeichnern gehören die führenden Unternehmen in der deutschen Crowdworking-Branche:

  • appJobber
  • BugFinders
  • Clickworker
  • content.de
  • Crowd Guru
  • ShopScout
  • Streetspotr
  • Testbirds.de
  • und der Deutsche Crowdsourcing Verband.

Ziel des Code of Conduct ist es, ergänzend zur Gesetzgebung, allgemein gültige Leitlinien für Crowdworking zu etablieren. Crowdsourcing – also das Auslagern von Projekten und Aufgaben an die weltweite Internetgemeinde – ist längst kein Randphänomen mehr, sondern in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, zeit- und ortsunabhängig Geld zu verdienen, wodurch auf der anderen Seite Unternehmen Zugang zu einer Vielzahl von potentiellen Arbeitskräften und Experten erhalten, auf die sie über den normalen Arbeitsmarkt ggf. keinen Zugriff haben.

Zentrale Punkte dieses Code of Conduct sind faire Arbeitsbedingungen, die sich nicht nur aus einer angemessenen Vergütung, erfüllbaren Bearbeitungsfristen und fairen Vertragsbedingungen ergeben. Auch die Randbedingungen müssen passen. Vergütungen müssen zeitnah gutgeschrieben und ausgezahlt werden. content.de übertrifft hier die Vorgaben von mindestens einmal monatlich mit seinen täglichen Auszahlungen deutlich. Ein fairer Prozess bei Beschwerden und Reklamationen von Auftraggebern und Crowdworkern ist ebenfalls zu gewährleisten.

Gerade auf freien Marktplätzen wie content.de oder z. B. Clickworker können die Plattformbetreiber nur bedingt Einfluss auf die Angebotsgestaltung der Kunden nehmen, um eine faire Vergütung oder passende Rahmenbedingen (Bearbeitungszeit) zu gewährleisten. Hier verpflichten sich die Plattformen, ihre Kunden entsprechend zu beraten. Zu diesem Zweck haben wir auf content.de in den vergangenen Tagen neue Warnmechanismen bei der Auftragserfassung eingeführt. Passen Textart und Qualitätsniveau oder Textlänge und Bearbeitungszeit nicht zusammen, wird der Auftraggeber gewarnt und auf entsprechende Hilfen verwiesen:

Warnmeldungen für Auftraggeber

Sie finden den kompletten Code of Conduct auf: http://www.crowdsourcing-code.de/

content.de wird sich auch in Zukunft an der Weiterentwicklung des Code of Conduct beteiligen und sich auch anderweitig für die Etablierung eines fairen Crowdworkings einsetzen. Dazu arbeiten wir auch in Workshops mit der IG Metall zusammen, die sich für die Rechte von Crowdworkern in Deutschland stark macht. Im internationalen Vergleich ist Deutschland übrigens sehr gut aufgestellt, was Arbeitsbedingungen und Zufriedenheit von Crowdworkern angeht. Hoffen wir, dass diese zweite und auch künftige Versionen des Code of Conduct für Crowdworker dazu beitragen, diese Position nicht nur zu halten, sondern auszubauen.