content.de unterstützt die Arbeit der neuen Ombudsstelle für Crowdworker

Crowdworking Code of Conduct Unterzeichnercontent.de ist Unterzeichner und Mitgestalter des Code Of Conduct für Crowdworking Als logische Konsequenz aus diesem Code of Conduct haben sich nun in Zusammenarbeit mit der IG Metall und dem Deutschen Crowdsourcing Verband acht der wichtigen Crowdworking-Plattformen auf die Einrichtung einer Ombudsstelle verständigt. Ziel der Ombudsstelle ist es, Streitigkeiten zwischen Crowdworkern, Auftraggebern und Plattformen einvernehmlich außergerichtlich zu klären. Die Ombudsstelle soll außerdem die Einhaltung einer freiwilligen Selbstverpflichtung, dem sogenannten „Code of Conduct“, überwachen, auf die sich die beteiligten Plattformen verständigt haben.

Der “Code of Conduct” wurde im Jahr 2015 von der deutschen Plattform Testbirds initiiert und ist inzwischen auch von clickworker, Streetspotr, Crowd Guru, AppJobber, content.de und Shopscout aus Deutschland sowie der englischen Plattform Bugfinders unterschrieben worden. Auf den genannten Plattformen haben sich mehr als zwei Millionen Menschen registriert. Der „Code of Conduct“ ist die weltweit einzige Vereinbarung, in der sich die Plattformbetreiber auf Mindeststandards verpflichten. Damit ist es gelungen, die in Deutschland üblichen Standards im fairen Umgang mit Crowdworkern festzuschreiben und so in einem wachsenden Markt der Zukunft zu sichern.

Die Ombudsstelle ist paritätisch besetzt und arbeitet ehrenamtlich. Den neutralen Vorsitz hat Dr. Silke Kohlschitter, Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt/Main. Auf der einen Seite sind der Deutsche Crowdsourcing Verband, sowie die Plattform Testbirds bzw. content.de vertreten, auf der anderen Seite sitzen Vertreter/innen der IG Metall sowie Crowdworker.

Betroffene Crowdworker können sich direkt online über ein Formular im Internet an die Ombudsstelle wenden. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor der Versuch unternommen wurde, die Angelegenheit zwischen Crowdworker und Plattform einvernehmlich zu klären. Bei den Streitigkeiten kann es sowohl um Fragen der Bezahlung als auch um Arbeitsabläufe o.ä. auf der Plattform gehen. Die Ombudsstelle behandelt die Vorgänge vertraulich. Jährlich ist die Veröffentlichung eines Tätigkeitsberichtes vorgesehen.

Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, begrüßt die Einrichtung der Ombudsstelle: „Wir sind davon überzeugt, dass gute Arbeit auf digitalen Plattformen möglich ist. Die Ombudsstelle ist ein weiterer Schritt dazu. Uns freut besonders, dass die Crowdworker dort vertreten sind. Denn es ist uns wichtig, gute Arbeit gemeinsam mit den Menschen zu gestalten, die diese Arbeit leisten.“

Thomas Andersen, Vorstand im Deutschen Crowdsourcing Verband, betont die praxisnahe Lösung von Problemen: „Immer mehr Innovationen werden von der Crowd hervorgebracht. Crowdwork ist nur eine Facette zukünftiger Arbeitsformen, die wir heute schon aktiv gestalten können. Sollte es mal zu Konflikten kommen, ist es besser, sie von Profis lösen zu lassen, nicht durch Gesetze. Daher haben Lösungen auf und mit der Plattform immer Vorrang.“

Dr. Arne-Christian Sigge, Vorstand der content.de AG: „In unserer Marktplatzfunktion liegen uns zufriedene Crowdworker ebenso wie unsere Auftraggeber am Herzen. Nur wenn faire und attraktive Aufträge angeboten werden, funktionieren Crowdworking-Plattformen. Aus diesem Grund unterstützen wir die Arbeit der Ombudsstelle und sind Unterzeichner des Code of Conduct. Ganz besonders freuen wir uns, dass sich auch einige unsere Texter bereit erklärt haben, als Vertreter der Crowdworker zu fungieren.

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