content.de unterstützt die Arbeit der neuen Ombudsstelle für Crowdworker

Crowdworking Code of Conduct Unterzeichnercontent.de ist Unterzeichner und Mitgestalter des Code Of Conduct für Crowdworking Als logische Konsequenz aus diesem Code of Conduct haben sich nun in Zusammenarbeit mit der IG Metall und dem Deutschen Crowdsourcing Verband acht der wichtigen Crowdworking-Plattformen auf die Einrichtung einer Ombudsstelle verständigt. Ziel der Ombudsstelle ist es, Streitigkeiten zwischen Crowdworkern, Auftraggebern und Plattformen einvernehmlich außergerichtlich zu klären. Die Ombudsstelle soll außerdem die Einhaltung einer freiwilligen Selbstverpflichtung, dem sogenannten „Code of Conduct“, überwachen, auf die sich die beteiligten Plattformen verständigt haben.

Der “Code of Conduct” wurde im Jahr 2015 von der deutschen Plattform Testbirds initiiert und ist inzwischen auch von clickworker, Streetspotr, Crowd Guru, AppJobber, content.de und Shopscout aus Deutschland sowie der englischen Plattform Bugfinders unterschrieben worden. Auf den genannten Plattformen haben sich mehr als zwei Millionen Menschen registriert. Der „Code of Conduct“ ist die weltweit einzige Vereinbarung, in der sich die Plattformbetreiber auf Mindeststandards verpflichten. Damit ist es gelungen, die in Deutschland üblichen Standards im fairen Umgang mit Crowdworkern festzuschreiben und so in einem wachsenden Markt der Zukunft zu sichern. Read more