Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): Plattformen müssen Umsätze melden

Worum gehst es beim DAC 7 und dem PStTG?

Etwas überraschend hat die Bundesregierung Ende Dezember 2022 noch schnell die EU-Richtlinie 2021/514, auch DAC 7 genannt, umgesetzt. Angeschoben wurde die Richtlinie von den Franzosen, da halb Paris über Airbnb vermietet wird, ohne dass sonderliche viele Steuereinnahmen an den Staat fließen.

Das PStTG wurde in der Presse auch primär mit eBay, Airbnb, Uber & Co in Verbindung gebracht. Es betrifft allerdings auch Crowdworking-Plattformen wie content.de.

Um Steuerverkürzungstendenzen in der Plattformwirtschaft entgegenzuwirken, sind Plattformen verpflichtet, ab 2023 alle Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit der registrierten Plattformnutzer*innen einmal jährlich zu melden. Achtung: Diese Meldung ersetzt nicht die Pflicht der Crowdworker*innen, Ihre Plattformverdienste wie bisher in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wer muss was melden laut PStTG?

Sofern ein*e Crowdworker*in Aufträge ausgeführt, muss die Plattform seine bzw. ihre Verdienste melden, wenn es sich um sogenannte relevante Tätigkeiten handelt.

Update: Achtung! Die Einschränkung von bis zu 30 Aufträgen und 2.000 Euro Umsatz als Bagatellgrenze gilt nur für den Verkauf von Waren, nicht für den hier relevanten Satz 2. der die Erbringung persönlicher Dienstleistungen betrifft!

Eine relevante Tätigkeit im Sinne des Gesetzes ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:

  1. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;
  2. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
  3. der Verkauf von Waren;
  4. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__5.html

Punkt 1 trifft Plattformen wie Airbnb, Punkt 3 eBay, Etsy & Co und Punkt 4 Uber. Punkt 2 ist relativ abstrakt gehalten und betrifft somit den Großteil der Crowdworking-Plattformen.

Meldende Plattformbetreiber haben für jeden meldepflichtigen Anbieter, der eine natürliche Person ist, die folgenden Informationen zu melden:

  • den Vor- und Nachnamen
  • die Anschrift des Wohnsitzes
  • jede Steueridentifikationsnummer, die dem Anbieter erteilt wurde, und den jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der sie erteilt hat, oder, sofern keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist, den Geburtsort;
  • sofern vorhanden, die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke;
  • das Geburtsdatum;
  • sofern vorhanden, die Kennung des Finanzkontos;
  • sofern vorhanden, den Namen des Inhabers des Finanzkontos, wenn dieser von dem Namen des Anbieters abweicht, sowie alle sonstigen der Identifizierung des Kontoinhabers dienlichen Informationen;
  • jegliche Gebühren, Provisionen oder Steuern, die in jedem Quartal des Meldezeitraums von dem Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet wurden;
  • die in jedem Quartal des Meldezeitraums insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung;
  • die Zahl der relevanten Tätigkeiten, für die in jedem Quartal des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__14.html

Gibt es eine Mitwirkungspflicht für Crowdworker*innen?

Crowdworker*innen, im Gesetz auch Anbieter genannt, sind nach §23 verpflichtet, den Plattformen notwendige Informationen vorzulegen. Kommen die Crowdworker*innen den entsprechenden Aufforderungen der Plattformen nicht nach, sind diese gezwungen, Accounts zu schließen, Zahlungen einzustellen und weitere Registrierungen der Crowdworker*innen zu verhindern.

Bestehen für einen Plattformbetreiber Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, hat er die Angabe zu überprüfen, z. B. indem er die Vorlage eines gültigen, von einer Behörde erteilten Identifikationsdokuments verlangt.

Wie geht content.de mit dem PStTG um?

Selbstverständlich wird auch content.de an dem Meldeverfahren teilnehmen. Bis auf die Steueridentifikationsnummer(n) liegen uns alle Daten vor.

Die erste Meldung wird im Januar 2024 für das Jahr 2023 erfolgen. Vermutlich im Dezember werden wir daher nochmals alle bis dahin infrage kommenden Autor*innen auffordern, ihre aktuellen Daten wie Anschrift, Geburtsdatum etc. zu prüfen. Mit der Meldung der Daten wird auch ein Link zu den gemeldeten Daten pro Jahr im Account unter den Jahresverdienstbescheinigungen zur Verfügung gestellt.

Alle Autoren, die Ihren dauerhaften Wohnsitz in der EU haben, müssen daher zwingende eine eTin bei content.de hinterlegen. Für Autoren mit dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der EU ist die Angabe von Geburtsort, -land, und -tag verpflichtend.

Wie kommt content.de an meine Steueridentifikationsnummer(n) (eTin)?

Die Steueridentifikationsnummer, auch TIN oder eTin genannt, können Sie im Menü Verwaltung/Persönliche Daten erfassen. Erfassen Sie hier zuerst die (primäre) Steueridentifikationsnummer des Landes, in dem Sie steuerlich veranlagt sind.

Sollten Ihnen aus anderen Mitgliedstaaten Steuernummern zugeteilt worden sein, erfassen Sie diese bitte unter „weitere eTins“.

Ihre eTin wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Normalerweise finden Sie die eTin auch in Ihrer Einkommensteuererklärung oder, falls Sie sich in einer Festanstellung befinden, außerdem auf Ihrer monatlichen Lohnabrechnung. Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht zur Hand haben, können Sie sie erneut beim Bundezentralamt für Steuern anfordern.

Achtung, geben Sie nicht Ihre Steuernummer (Format xxx/xxxx/xxxx) oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Format DE123456789) an! Die deutsche Steueridentifikationsnummer hat 11 Stellen und besteht nur aus Ziffern. Andere EU-Länder haben andere Formate.

Achtung: Im Jahr 2003 hatte die eTin ein anderes Format: Die eTIN war damals ein 14-stelliger Ordnungsbegriff, der aus den persönlichen Daten Name, Vorname und Geburtsdatum gebildet wurde. Sie bestand aus den Großbuchstaben A bis Z und den Ziffern 0 bis 9. Diese alte Form der eTin taucht heutzutage manchmal immer noch auf Lohnsteuerbescheinigungen auf. Verwenden Sie diese alte Form eTin bitte nicht!

Um die Erfassung von Steueridentifikationsnummern zu beschleunigen, können Auszahlungen bei content.de künftig nur noch mit erfasster eTin erfolgen.

Hilfreiche Links:

Ist ChatGPT das neue Clubhouse oder das neue Google?

Mit der Floskel „ChatGPT ist in aller Munde“ würde ChatGPT vermutlich in einer künftigen Version einen Text über sich selbst beginnen, kein Wunder, denn die meisten aktuellen News- und Blogbeiträge fangen derzeit mit dieser oder einer ähnlichen Floskel an. Welchen Einfluss das auf einen ChatGPT-Text haben kann, sehen wir gleich.

Auch wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit ChatGPT, Jasper, Neuroflash und all den auf der openAI-Technologie basierenden Tools auseinandergesetzt, viel getestet, mit Kund*innen und Autor*innen gesprochen. Welche Risiken und Chancen sehen wir in ChatGPT? Die Thematik ist komplex, daher wird der folgende Blogbeitrag auch etwas länger. Durchhalten und dranbleiben ist angesagt, wenn man mitreden will. Es lohnt sich.

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Typisch deutsch

Typisch deutsche Wörter

Im Deutschen gibt es Wörter, die man nicht oder nur schwer in andere Sprachen übersetzen kann. Wir haben ein paar Beispiele zum Staunen und Schmunzeln zusammengestellt.

Abendbrot

Vermutlich wird in jedem Land der Welt zu Abend gegessen. Aber nur in Deutschland nennt man das Abendessen auch Abendbrot. Weil es typisch deutsch ist, abends belegte Brote anstelle einer warmen Mahlzeit zu sich zu nehmen, hat sich der Begriff etabliert. Read more

Es ist immer die Feder – Produktbeschreibungen im Fokus

„In eine Produktbeschreibung gehört das, was ein Bild oder die Details nicht transportieren.”

Marvin Göbel, hut.de

Eine Online-Produktbeschreibung ist im Grunde genommen ein zweischneidiges Schwert. Für die einen ist es ein Werkzeug, um auf den SERPs (Search Engine Result Pages) möglichst an erster Stelle zu stehen, für die anderen ist es ein Fließtext, der die Leser*innen ansprechen, informieren, Emotionen wecken und unterhalten soll. Fest steht, dass die Produktbeschreibung stets für zwei Parteien geschrieben wird – für die menschlichen Augen und die analysierenden „Augen“ großer Suchmaschinen.

Wie stellt man beide gleichermaßen zufrieden?

Zu diesem Zweck muss eine Produktbeschreibung einige wesentliche Punkte erfüllen. Zum einen sollten nach der Sichtung des Textes keine offenen Fragen zum Produkt mehr bestehen und zum anderen sollte die Suchmaschine – in den meisten Fällen Google – aufgrund der relevanten Keyfacts in der Beschreibung die Produktseite in den Suchergebnissen möglichst weit oben ausspielen.

Welche Informationen sollte eine gute Produktbeschreibung enthalten?

Eins ist sicher: Ein Produkt braucht eine Beschreibung. Denn wo nichts ist, kann auch die Suchmaschine nichts finden. Eine aussagekräftige Produktbeschreibung deckt folgende Aspekte ab:

  • wesentliche Produktinformationen nach § 246 a des EGBGB, wie Farbe, Maße, Stoffe [siehe auch]
  • im Bereich (Hut-)Mode: Design, Muster, ggf. Fütterung
  • Dinge, die ein Foto allein nicht transportieren kann, wie beispielsweise Haptik, Angaben zu bestimmten Eigenschaften wie reisetauglich, trendig, wasserabweisend
  • alle relevanten Keywords
  • Mehrwert des Produkts
  • Einzigartigkeit (unique content)
  • Seriosität – ein schlechter Produkttext kann potenzielle Kund*innen von einer Kaufentscheidung abbringen [Quelle]

Wie wirken sich diese Punkte in der Praxis aus? Wir haben mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung damit, Produktbeschreibungen für verschiedenste Unternehmen zu beauftragen und verfassen zu lassen. Das war Anlass genug, einen Ausflug nach Münster zu machen – genauer gesagt zum hut.de Store.

Was wir dort erfahren haben?

Finden Sie’s heraus!

Jens O. Schmidt

content.de X hut.de

Wissen Sie, was wir lange, lange Zeit nicht mehr getan haben?

Wir haben unseren Kunden keine Besuche abgestattet. Wir fanden, es war an der Zeit, das zu ändern. Damit dieser Besuch nicht nur in unseren Köpfen weiterleben würde, entschieden wir uns, jemanden mitzunehmen, der die Unternehmung auf Film bannen konnte.

Die Crew im Auto.

Voller Tatendrang ging es los.

Mit der Kreativagentur Popkorn im Gepäck stiegen wir also an einem sonnigen Freitagmorgen zu sechst in einen Bulli, die Kameras im Kofferraum, und fuhren über die A30 nach Münster.

Das Ziel: Der hut.de Store.

Eine lange Geschichte verbindet hut.de und content.de. Seit 2010, also im Prinzip seit der Gründung unserer Plattform, erhält hut.de allerlei Texte von uns. Wer würde sich also besser für einen Besuch und eine gemeinsame Aktion anbieten?

 

Ankunft am Store

Solange man lebt, soll man rauchen.

Vor Ort musste natürlich die Lage sondiert werden. Das Wetter war schon mal auf unserer Seite. Würde die Aktion, die wir gemeinsam geplant hatten, die Früchte des Erfolgs tragen? Wir hatten grundsätzlich optimistisch geplant – denn wer freitags durch die Münsteraner Innenstadt schlendert, so unser Gedanke, hat Zeit mitgebracht. Das Setting unseres kleinen Projekts war ebenfalls pittoresk: Der hut.de Store liegt schließlich direkt gegenüber der Katholischen Citykirche Sankt Lamberti.

Das Aufbauen des Equipments und eines kleinen Standes ging rasch vonstatten und so durfte Nina sich vor die Linsen von „Popkorn“ (man beachte die Shirts im neuen Design) stellen und ihren Text aufsagen. Unser Gastgeber, Marvin von hut.de, gesellte sich ebenfalls zu einem tête-à-tête mit Daniel vor die Kamera und gab unserem Projekt inhaltliches Futter.

Nina vor den Kameras

Nina stellte sich wagemutig den Kameras.

 

Derweil fing Ralf vor dem Store Horden argloser Bummler ab, um sie für unsere kleine Aktion zu gewinnen. Der Erfolg war bemerkenswert – entweder hatten wir richtig gut eingeschätzt, dass die Passanten an einem Freitagvormittag unternehmenslustig sind und Zeit haben oder die Münsteraner sind offenherziger, als wir es aus dem grauen Ostwestfalen gewohnt sind. Vielleicht traf hier eine Mischung aus beidem zu.

Ralf mit Nonne

Selbst eine Geistliche ging Ralf ins Netz.

Manch ein geneigter Leser mag sich an dieser Stelle zu Recht die Frage stellen, was wir denn bei unserem Besuch in Münster eigentlich gemacht haben. Wozu die Kameras und wozu das Ansprechen argloser Nonnen aus dem Kirchenfoyer gegenüber? Nun, die Antwort darauf werden Sie sehr bald erfahren.

Bleiben Sie neugierig!

Ihr Jens O. Schmidt

Redewendungen – Wortlaut, Bedeutung, Herkunft 

40 Redewendungen der deutsche Sprache.

Redewendungen sind laut Duden feste Verbindungen von Wörtern, die zusammen eine bestimmte, meist bildliche Bedeutung haben. Wir alle verwenden Redewendungen im Alltag. Und meistens kennen wir auch deren Bedeutung, sonst könnten wie sie ja nicht an passender Stelle einsetzen.
Häufig wissen wir allerdings nicht, woher die Redewendungen stammen und auf welchen Brauch oder welches Ereignis sie zurückzuführen sind.

Wir haben mal einige bekannte Redewendungen etwas genauer unter die Lupe genommen. Read more

Texten wie ein Profi – Infos,Tipps und Tricks

Jeder Autor/jede Autorin möchte texten wie ein Profi, aber was bedeutet das eigentlich? Was macht einen Profi-Texter/eine Profi-Texterin aus? Was macht jemand, der das Texten wie ein Profi beherrscht, anders als ein Anfänger oder Laie?

Um den Antworten auf diese Fragen auf die Spur zu kommen, haben wir Informationen zusammengestellt, die die Themen Kreativität und Handwerk betreffen, denn beides wird für Texte aller Art (wenn auch in unterschiedlicher Gewichtung) benötigt. 

  • Ideenfindung leicht(er) gemacht
  • Aller Anfang ist … die passende Themenauswahl
  • Gründlich recherchiert ist halb geschrieben
  • Wirkungsvolle Überschriften
  • Hilfsmittel, die das Texten erleichtern

Infos, Tipps und Tricks zu diesen und weiteren Themen finden Sie in unserer pdf-Datei „Texten wie ein Profi“.

Texten wie ein Profi - PDF-Dokument zum kostenfreien Download!

 

content.de auf der DMEXCO 2022

Ein Ausflug in die Welt der data driven creativity, oder wie künstliche Intelligenz der neue Heilsbringer zu werden verspricht

Viel Zeit verging, seit die DMEXCO in Köln das letzte Mal eine Veranstaltung war, zu der man physisch anreisen konnte. Diese Woche, am 21. Und 22. September, war es wieder so weit. Unser Vertriebsteam von content.de war hungrig – und, angetrieben durch diesen Hunger, einigten wir uns darauf, voll Neugier der wichtigsten Konferenzmesse für Digital Marketing & Tech einen Besuch abzustatten. Für mich war es der erste Besuch auf einer Messe dieser Art überhaupt.

Es ist 8 Uhr 40, als der IC in Richtung Köln gemächlich durch die kalte Herbstluft in den Bielefelder Bahnhof einrollt und sich das Team zusammenfindet. Auf geht’s gen Westen.

Die Snapchat-Booth mit Disney-Filter zeigt: Die Vorfreude ist groß.

Als Neuankömmling auf der DMEXCO – und insbesondere, wenn man das erste Mal dort ist – wird man schnell visuell erschlagen von der überwältigenden Menge an Messeständen. Dem zum Trotze galt es herauszufinden: Was bewegt die rund 40.000 Teilnehmer der Messe? Welche Themen stechen besonders hervor?

Unter dem Motto „we progress together“ versammelten sich rund 560 Partnerfirmen aus 91 Ländern an diesen zwei Tagen und stellten uns und allen anderen Ihre Visionen für die Zukunft vor.

Schnell war klar, dass ein Thema auffällig aus der Masse herausstach.

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